Tiroler Gemeindeverband pocht bei Agrar auf Steuerbefreiung
Der Gemeindeverband richtete einen Appell an das Finanzministerium, Einkünfte aus Gemeindegut für Kommunen steuerfrei zu stellen.
Innsbruck – Im Dauerstreitthema Agrargemeinschaften hat der Tiroler Gemeindeverband einen Appell an das Finanzministerium gerichtet. Das Ministerium solle im Wege eines Erlasses die Weisung erteilen, dass die Gemeinden künftig bei den Einkünften aus dem agrargemeinschaftlichen Gemeindegut steuerfrei zu stellen seien, erklärte Präsident Ernst Schöpf (ÖVP) am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck.
Der Gemeindeverband berief sich dabei auf ein von ihm in beauftragtes Gutachten, das der Steuerrechtler Hermann Peyerl von Wiener Universität für Bodenkultur erstellt hatte. Laut dem Gemeindeverband gehe es dabei um Steuerleistungen in der Höhe von rund sieben Millionen Euro, die derzeit noch die Agrargemeinschaften zu entrichten hätten. Da aber durch höchstgerichtliche Erkenntnisse nunmehr endgültig festgestellt worden sei, dass den Gemeinden die umfassende Nutzung des agrargemeinschaftlichen Gemeindegutes zustehe, drohe in steuerrechtlicher Hinsicht eine „verfassungswidrige Benachteiligung“ der Kommunen, argumentierte Peyerl.
Die Einkünfte aus der Überlassung von Grundstücken, etwa für Skipisten, würden bei Gemeinden und Agrargemeinschaften unterschiedlich besteuert. Kommunen hätten schließlich auch Gemeinwohlaufgaben zu erfüllen - somit dürfe für diese Einkünfte keine Körperschaftssteuer anfallen. „Sonst würden die betroffenen Gemeinden höher besteuert als Kommunen, deren Gemeindegut nicht in eine Agrargemeinschaft eingebracht wurde. Das wäre verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, erklärte der Steuerrechtler.
Rückübertragung des Agrargemeinschaftsgutes
Schöpf kündigte an, dieses Anliegen im kommenden Jänner im Finanzministerium vorzubringen. Er gehe davon aus, dass sich das Ministerium „verfassungstreu verhalten“ werde. Einmal mehr machte der Gemeindeverband für die - auch von den Tiroler Oppositionsparteien verlangte - Rückübertragung des Agrargemeinschaftsgutes an die Gemeinden Werbung. Mit einem solchen Rückübertragungsgesetz wäre die nunmehr aufgeworfene steuerliche Angelegenheit obsolet.
Der von der Landesregierung vorgelegten Punktation für eine Novellierung des Flurverfassungsgesetzes stand der Tiroler Gemeindeverbandspräsident weiter eher reserviert gegenüber. Dass eine Punktation als Regierungsvorlage eingebracht worden sei, sei für ihn ein „einmaliges Erlebnis“. Man könne zwar auch optimistisch sein, aber es brauche nun klare gesetzliche Maßnahmen. Erst dann könne er eine Beurteilung vornehmen. Derzeit würde es in einzelnen Gemeinden nach wie vor zu Blockaden von Agrargemeinschafts-Vertretern kommen. Dass das leidige Thema - wie von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) angestrebt - im Frühjahr kommenden Jahres endgültig gelöst sein werde, hielt Schöpf nicht für unwahrscheinlich; zumindest, „wenn man guten Willens ist“. (APA)