Wirtschaftspolitik

Ökostrom-Rabatte: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Die EU-Kommission hat wegen der milliardenschweren Industrie-Rabatte bei der Förderung von Ökostrom in Deutschland ein Verfahren eingeleitet, Die Kommission sieht einen Verstoß gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs.

Brüssel – Die deutsche Industrie muss um ihre milliardenschweren Rabatte beim Ökostrom-Ausbau fürchten. Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen die Vergünstigungen für Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa.

Die EU-Behörde hat daher gegen Deutschland ein Verfahren wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen eröffnet, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit.

Sie beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Auf die Industrie könnten milliardenschwere Rückforderungen zukommen.

Die EU-Kommission hat Bedenken. Allerdings ist der Ausgang des Prüfverfahrens, das etwa ein Jahr dauern dürfte, noch offen. Am Ende könnte Brüssel etwa eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von der deutschen Regierung fordern und gewährte Vorteile bei der EEG-Umlage von der Industrie zurückverlangen. Die deutsche Regierung hat nach dem Eingang des Schreibens nun einen Monat Zeit, um auf die Vorwürfe einzugehen.

Von den Nachzahlungen würden die übrigen Stromzahler profitieren, die den Anteil der stromintensiven Betriebe am Ökostromausbau derzeit mittragen. Das EEG legt fest, dass Betreiber von Windparks, Solar- und Biogasanlagen auf 20 Jahre garantiert feste Vergütungen bekommen. Diese zahlen die Verbraucher - ebenso wie die Kosten durch die Industrierabatte - per Umlage über den Strompreis. 2014 werden die Umlagekosten auf etwa 23,5 Mrd. Euro steigen. (APA/dpa)

Das umstrittene Grünstrom-Privileg

Die Ökostrom-Umlage ist ein Politikum in Deutschland. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden für jede Kilowattstunde Strom aus Solar-, Wind- und Biomasseanlagen auf 20 Jahre garantierte Vergütungen festgelegt. Die Höhe ist abhängig vom Anschlussdatum.

Die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und der festen Vergütung bildet die EEG-(Ökostrom)-Umlage. Auch weil über die Umlage umfassende Industrierabatte zu zahlen sind, treibt dies die Strompreise. Wurden 2009 erst 5,27 Mrd. Euro über die Umlage auf die Strompreise aufgeschlagen, sind es nun 20,3 Mrd. Euro.

Davon tragen laut Branchenverband BDEW Haushalte 7,2 Mrd. Euro, die Industrie 6,1 Mrd. Euro, den Rest entfällt auf öffentliche Einrichtungen, Handel, Verkehr und auf das Dienstleistungsgewerbe. 2014 wird der Umlagebetrag auf 23,5 Mrd. Euro steigen - pro kWh werden 6,24 Cent für Haushalte und kleine Unternehmen fällig.

Unternehmen mit einem besonders hohen Verbrauch zahlen weit weniger, die Mindestumlage beträgt 0,05 Cent je Kilowattstunde. Die gesamten Nachlässen könnten 2014 rund 5 Mrd. Euro betragen.

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