Verfassungsgerichtshof

Berufsfotografie ist kein „reglementiertes Gewerbe“ mehr

Berufsfotografen werden aus der Liste der „reglementierten Gewerbe“ gestrichen.

Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat auf Antrag des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) entschieden, dass die Berufsfotografie nicht mehr als „reglementiertes Gewerbe“ in der Gewerbeordnung gilt. Es gebe für einen Eingriff in das in der Verfassung verankerte Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung keinen Grund mehr - wegen des technischen Fortschritts in der Fotografie, heißt es im Urteil.

Die heute, Mittwoch, veröffentlichte Entscheidung gilt ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Damit wird die Ziffer 20 des Paragrafen 94 in der Gewerbeordnung, die den „Berufsfotografen“ betrifft, aufgehoben. Pressefotografen und Fotodesigner waren von der Ziffer 20 schon bisher ausgenommen.

In den vergangenen Jahren hat es in der Branche eine rege Diskussion über die Reglementierung des Fotografen-Gewerbes gegeben. Von der Bundesinnung der Berufsfotografen gibt es zur heutigen Entscheidung vorerst noch keine Stellungnahme. (APA)

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