Höchstgericht stellt Krugs Jägerehre wieder her
Der Vorwurf an den Rietzer Bürgermeister lautete: Anfüttern des Wildes und Erlegen an der Futterstelle. Der Fall ging zum VwGH.
Von Alexander Paschinger
Rietz –Der „Tatort“ im Dezember 2009 sprach gegen den Jagdpächter des Klauswaldes, den Rietzer Bürgermeister Gerhard Krug: Im Grenzgebiet zweier Jagden wurde ein „Tierkalb“ erlegt. Im direkten Umfeld war Futter ausgelegt worden. Der Fall beschäftigte alle Instanzen – und der Verwaltungsgerichtshof in Wien stellte nun Krugs Jägerehre wieder her: „Somit steht fest, dass sämtliche gegen Gerhard Krug erhobenen Vorwürfe in Hinblick auf jagdrechtliche Vergehen ins Leere gegangen sind“, erklärt Krugs Rechtsvertreter Friedl Hohenauer.
Zwei Rietzer hatten den Fall ins Rollen gebracht: Krugs geparktes Fahrzeug wurde im Grenzbereich der beiden Jagden gesichtet. Im so genannten Amtswald sei eine Futterstelle, ein so genannter Kirrplatz, eingerichtet worden. In einer Aufforstung seien dort Apfeltrester und Maissillage ausgestreut gewesen, dazu Blutspritzer und Spuren vom Abtransport eines Wildes. Entsprechende Bilder wurden der Bezirkshauptmannschaft Imst als Jagdbehörde vorgelegt.
Diese leitete ein Verfahren wegen Übertretungen nach dem Tiroler Jagdgesetz ein. Vorgeworfen wurden ihm die Errichtung einer Fütterungsstelle im Nahbereich von Jungwaldbeständen, Anfütterung von Wild zum Zwecke der Erlegung und schließlich der Abschuss eines Tierkalbes an der Anfütterstelle. Krug wies die Vorwürfe zurück und verwies unter anderem auf eine vorliegende Abschussmeldung.
Die BH hatte Krug noch vollinhaltlich schuldig erkannt. Die zweite Instanz, der UVS Tirol, leistete seiner Berufung großteils Folge. Zurück blieb der Vorwurf, er habe eine Futterstelle nur 100 Meter vom Hochstand entfernt errichtet.
Auch dagegen berief der Bürgermeister. Das Verwaltungsgericht gab ihm nun Recht: „Letztendlich ist meinem Mandanten kein Vorwurf zu machen. Es gibt keinen Hinweis, dass er das Futter ausgelegt hat“, so der Innsbrucker Anwalt Hohenauer.
Krug selbst sieht bestätigt, dass er sich „keinerlei Vergehen schuldig gemacht habe“. Vielmehr hoffe er, künftig „nicht mehr mit solchen ungerechtfertigten Vorwürfen konfrontiert zu werden“.
Der Imster Bezirkshauptmann Raimund Waldner nimmt das Erkenntnis zur Kenntnis: „Es passiert immer wieder, dass höhere Instanzen anders entscheiden.“