Debatte zur Sterbehilfe: „Keine parteipolitische Frage“
Elisabeth Zanon, Vorsitzende der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft, sieht Probleme bei einer Verankerung des Verbots der Sterbehilfe in der Verfassung.
Von Michael Sprenger
Wien, Innsbruck –Anders als in den Benelux-Ländern ist in Österreich aktive Sterbehilfe verboten. In den Koalitionsverhandlungen pochte die ÖVP darauf, die aktive Sterbehilfe auch in die Verfassung zu schreiben. Doch sie konnte die SPÖ von diesem Vorhaben nicht überzeugen. Jetzt soll die Frage in einer parlamentarischen Enquetekommission behandelt werden.
Elisabeth Zanon warnt in ihrer Funktion als Vorsitzende der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft vor einer Verankerung in der Verfassung. Sie ist zwar eine „absolute Gegnerin der aktiven Sterbehilfe“, wie sie im Gespräch mit der Tiroler Tageszeitung erklärte, erkennt aber Probleme in einer möglichen Formulierung. Unterstützt in dieser Haltung wird die frühere Tiroler Gesundheitslandesrätin und ÖVP-Stellvertreterin vom Verfassungsexperten Univ.-Prof. Heinz Mayer. Mayer ist ein prinzipieller Gegner einer Überfrachtung der Verfassung. Im konkreten Fall eines Verbotes der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung müsste man sich dort mit einer „unbestimmten Formulierung“ behelfen, glaubt Mayer.
Zanon will eine Debatte zur aktiven Sterbehilfe auch nicht als „parteipolitische Frage“ sehen.
Die ÖVP will dieses Verbot parallel zur Schaffung eines Grundrechts auf Sterben in Würde in der Verfassung absichern. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ortet gegenüber dem Ö1-Morgenjournal hier einen glatten Widerspruch: „Das Sterben in Würde bedeutet nicht, dass die Selbstbestimmung am Ende des Lebens eingeschränkt sein soll, nämlich dann, wenn man durch besondere Schmerzen oder eine besonders fatale Situation zu der Überlegung gelangt, dass man in dieser Form nicht mehr weiterleben möchte.“
ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl verteidigt hingegen die Idee seiner Partei. Das Ziel sei, „darauf zu achten, dass das menschliche Leben von Anfang bis zum Ende geschützt ist“. Das Älterwerden sei in Würde auszugestalten mit dem entsprechenden Zugang zur Palliativmedizin und zu der entsprechenden Möglichkeit der Sterbebegleitung.
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