Gesellschaft

Eine Anzahlung kann böse enden

Bei größeren Geschäften wird ein Teil des Kaufpreises meist im Vorhinein verlangt. Für den Käufer ist das riskant. Im Falle einer Pleite bleibt er auf seinen Forderungen sitzen.

Von Markus Schramek

Innsbruck –Kunde X hat einem Möbelhändler eine stattliche Anzahlung für das tolle neue Sofa überwiesen. Kurz darauf weicht die Vorfreude dann aber tiefer Frustration: Das Möbelhaus ist pleite, das Sofa noch nicht ausgeliefert. Ob der Kunde von seiner Anzahlung jemals einen Cent wiedersieht, ist fraglich.

„Meist gibt es bei Firmenkonkursen nur einen Bruchteil der offenen Forderungen zu holen, oft auch gar nichts mehr“, berichtet Walter Hintringer, der Chef des Kreditschutzverbandes (KSV) in Tirol, aus der Praxis. Er rät daher bei Anzahlungen zu größter Vorsicht. „Man sollte so wenig wie möglich, am besten gar nichts, vorab bezahlen“, sagt der KSV-Mann.

Hintringer selbst hat in den letzten 15 Jahren noch nie eine Anzahlung geleistet, auch nicht auf größere Beträge: „Wenn Käufer und Verkäufer einander finanziell vertrauen, ist das gar nicht nötig.“

Rückendeckung gibt es durch das Gesetz. Dass eine Anzahlung ab gewissen Beträgen verpflichtend sei, ist nämlich ein – weit verbreiteter – Irrglaube. „Eine Anzahlung ist reine Vereinbarungssache und steht nirgends im Gesetz“, weiß Renate Wagner, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Die Experten von KSV und VKI haben für die Abwicklung von größeren Käufen oder Aufträgen diese Tipps parat.

1Wer steckt hinter der Firma? Hintringer empfiehlt, sich über das betreffende Unternehmen vor Abschluss eines Geschäfts zu informieren. Wie steht es finanziell da? Wer ist der Inhaber? Oft werden Firmennamen und -konzepte an eigenständige Unternehmen weiterverkauft. Diese arbeiten dann auf eigenes Risiko (Franchise-System). Hintringer: „Für den Kunden ist nicht immer sofort klar, wer sein Geschäftspartner ist.“ Der KSV bietet Auskünfte über Firmen an. Die Kosten betragen 10 bis 30 Euro.

2Vorsicht bei Käufen im Internet. Das Web hat immer offen, Kunden kaufen mitunter allzu sorglos ein. Hier ist oft aber noch viel weniger ersichtlich, wie ein Unternehmen organisiert ist.

3Lokale Aufträge. Firmen aus der näheren Umgebung mit jahrzehntelanger Tradition sind für Hintringer erste Ansprechpartner bei der Auftragsvergabe. „Oft kennt man einander, das schafft zusätzliches Vertrauen.“

4Bankgarantie. Zur Absicherung eines größeren Geschäfts wie etwa eines Wohnungskaufs empfiehlt Renate Wagner vom VKI eine Bankgarantie: Käufer und Verkäufer garantieren, dass sie die vereinbarten Zahlungen leisten. Geht dann etwa der Bauträger pleite, muss die Bank seine ausstehenden Leistungen bezahlen.

5Rückbehaltsrecht. Auftraggeber dürfen die vereinbarten Zahlungen so lange zurückhalten, bis allfällige Mängel behoben sind. Dies ist etwa bei Handwerkerarbeiten wichtig, heißt es beim VKI.