Neue Probleme für Benkos Bozen-Kaufhaus
Bozen – Benkos Kaufhauspläne in Bozen stoßen auf neue Probleme. Laut Südtiroler Medien prüft die Staatsanwaltschaft Bozen, ob Benkos Signa-G...
Bozen –Benkos Kaufhauspläne in Bozen stoßen auf neue Probleme. Laut Südtiroler Medien prüft die Staatsanwaltschaft Bozen, ob Benkos Signa-Gruppe überhaupt an der Ausschreibung der Gemeinde Bozen für das Busbahnhof-Areal teilnehmen kann. Auf diesem Areal will Benko einen Teil des Projekts bauen. Hintergrund der Prüfung ist Benkos Verurteilung aus dem Vorjahr zu 12 Monaten bedingter Haft wegen versuchter verbotener Intervention in einer italienischen Steuersache. Laut italienischem Vergabegesetz dürfen sich Personen, die etwa wegen Bestechung verurteilt wurden, nicht an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Ähnliche Verbote sieht auch Österreichs Vergabegesetz vor.
Geprüft werden dürfte nun, ob eine Verurteilung in Österreich auch für die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen in Italien gilt und ob mit dem Urteil gegen Benko auch seine Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen sind. Benko hatte sich im Vorjahr aus der operativen Führung seines Signa-Konzerns in den Beirat zurückgezogen.
Staatsanwalt Igor Secco war in den vergangenen Tagen für die TT nicht erreichbar. Signa-Sprecher Robert Leingruber rechnet nicht mit Problemen. „Signa hat nichts mit dem Privatverfahren von Herrn Benko zu tun. Wir gehen davon aus, dass wir den Zuschlag bekommen“, teilt Leingruber mit.
Für Benko tut sich aber eine zweite Front auf. Ein im Vorjahr durchgewunkener Paragraph im Südtiroler Urbanistikgesetz könnte kippen. Der als „Lex Benko“ kritisierte Passus ermöglicht es Privatinvestoren, vorbei an Gemeinden die Bebauungspläne zu beeinflussen, warnen Kritiker. Für Benkos Konkurrenzprojekt der Oberrauch-Gruppe ein gefundenes Fressen. Eine Gesetzesänderung könnte Monate dauern und Benkos Projekt zumindest verzögern. (mas)