Strasser-Prozess

Technikprobleme verhindern Journalisten-Befragung

Der frühere ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser am Wiener Straflandesgericht.
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Massive Tonprobleme führten dazu, dass Richterin Helene Gnida die Befragung abbrach.

Wien – Im zweiten Prozess gegen den ehemaligen ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser wegen Bestechlichkeit hätten Donnerstagnachmittag jene beiden britischen Journalisten als Zeugen befragt werden sollen, die Strasser in die Falle gelockt hatten. Massive Tonprobleme führten allerdings dazu, dass Richterin Helene Gnida die Befragung abbrach.

Strasser soll sich laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegenüber den als Lobbyisten getarnten Journalisten bereit erklärt haben, für 100.000 Euro Jahreshonorar Einfluss auf die EU-Gesetzgebung zu nehmen. Die Journalisten sollten per Video befragt werden, die Bildschirme waren im Gerichtssaal so gedreht, dass die Öffentlichkeit sie nicht sehen konnte. Richterin Gnida begründete das mit der weiteren beruflichen Tätigkeit der Undercover-Journalisten.

Die Übertragung bereitete allerdings von Anfang an Schwierigkeiten, es gab massive Ton- und zwischenzeitlich auch Bildprobleme. Die Journalisten Claire Newell und Jonathan Calvert waren so gut wie überhaupt nicht zu verstehen. Richterin Gnida entschied daher nach einer dreiviertel Stunde, die Befragung abzubrechen, da es trotz monatelanger Organisation und mehrtägiger Vorbereitung unmöglich sei, die Zeugen zu vernehmen. Die Journalisten hatten zuvor noch die Aussagen aus der ersten Hauptverhandlung aufrechterhalten, die nun von der Richterin verlesen werden.

In einer der wenigen halbwegs verständlichen Passagen hatte Newell erklärt, man sei bei der Recherche auf Strasser gekommen, weil angedeutet worden sei, dass sich dieser nicht anständig benehme und auch kommerzielle Interessen habe. (APA)