Justiz und Kriminalität

Pilot schuld an Oetzer Hubschrauberunfall

Von Reinhard Fellner...

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Wien –Dreieinhalb Jahre nach dem verheerenden Hubschrauberunglück von Sölden waren im Mai 2009 Schnittholzpakete im freien Fall auf die Jausenstation Schönblick gedonnert. Nur der Zufall wollte es, dass es bei einem erheblichen Sachschaden am Gebäude geblieben war.

Grund des überaus gefährlichen Vorfalls: Bei einem Heli-Austria-Eurocopter war das Stahlseil gerissen. Ermittlungen ergaben dann, dass der Heli-Pilot weder Lastpakete noch Stahlseile kontrolliert hatte, sondern sich auf die Flughelfer verlassen hatte. Das nunmehrige Landesverwaltungsgericht (LVwG) verhängte als zweite Instanz darauf 2000 Euro Strafe, da der Pilot das Flughandbuch missachtet und die Seile nicht kontrolliert hatte. Zudem hatte der Pilot laut LVwG-Vizepräsident Albin Larcher auch die Flugroute entgegen möglicher Alternativen nicht so gewählt, dass das Holz gar nicht auf die Jausenstation fallen konnte.

Eine Rechtsansicht, der sich nun auch der Verwaltungsgerichtshof vollinhaltlich anschloss.

Das Höchstgericht: „Der Pilot hat vor dem Start keine Funktionsprobe durchgeführt und die Flugroute so gewählt, dass die Jausenstation eher gefährdet werden konnte als durch eine andere Route.“

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