Vertragsstreit: Atletico darf Goalie Courtois gegen Chelsea einsetzen
Die Vertragsklausel des von den Londonern nach Madrid verliehenen Belgiers laut UEFA null und nichtig
Nyon/Madrid – In der Debatte um ein angebliches Spielverbot für Atletico-Torwart Thibaut Courtois im Champions-League-Halbfinale gegen Chelsea hat die UEFA ein Machtwort gesprochen. Demnach darf Atletico Madrid den von den Engländern ausgeliehenen Schlussmann einsetzen, ohne dafür eine Kompensationszahlung leisten zu müssen.
„Die Integrität des sportlichen Wettbewerbs ist ein fundamentales Prinzip der UEFA“, hieß es in einer Pressemitteilung der Europäischen Fußball-Union am Freitag. Laut UEFA-Regularien sei es jedem Verein verboten, „auf Spieler einer gegnerischen Mannschaft Einfluss zu nehmen oder auch nur zu versuchen, Einfluss zu nehmen“.
Der belgische Nationaltorhüter Courtois ist vom Club aus London an den spanischen Halbfinalisten verliehen. Er soll laut Medienberichten eine Klausel in seinem Vertrag haben, wonach Atletico bei einem Einsatz von Courtois gegen Chelsea pro Partie drei Millionen Euro an die Engländer zahlen müsse.
Die UEFA stellte jedoch klar, dass jegliche Klausel in einem privaten Vertrag zwischen Clubs, die zur Folge haben kann, wen die Clubs in bestimmten Spielen auflaufen oder nicht auflaufen lassen, null und nichtig sei. Sie sei auch nicht einklagbar, soweit es die UEFA betreffe. Jeder Versuch, so eine Klausel durchzusetzen, würde entsprechend sanktioniert werden. (APA/dpa)
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