Recycling-Firmen entsorgten Rechtsstreit vor Handelsgericht
Wien (APA) - Die Altstoff Recycling Austria (ARA) hat den fairen Wettbewerb durch ihren Mitbewerber, den Gewerbe-Entsorgungsdienstleister In...
Wien (APA) - Die Altstoff Recycling Austria (ARA) hat den fairen Wettbewerb durch ihren Mitbewerber, den Gewerbe-Entsorgungsdienstleister Interseroh Austria, bedroht gesehen. Nun habe sich die ARA in zwei Angelegenheiten vor dem Handelsgericht Wien durchsetzen können. Der Streit schwelte schon seit vergangenem Jahr, nun gab es zwei Vergleiche in Sachen Kundeninformation zwischen ARA und Interseroh.
„Der Vergleich ist von beiden Seiten unterzeichnet, er ist abgeschlossen“, sagte ein ARA-Sprecher auf APA-Anfrage.
Interseroh habe, teilte die ARA am Dienstag mit, einerseits behauptet, man könne für die Kunden Gewerbeverpackungen entsorgen. Dabei habe Interseroh aber nicht darauf hingewiesen, dass das nicht für Verpackungen gelte, die zwar in Firmen anfallen, aber nach Art und Menge mit Verpackungsmüll aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Also habe Interseroh, laut ARA aber auch weitere Unternehmen, für die Entsorgung der Gewerbeverpackungen kassiert, „jedoch die ARA für die Entsorgungskosten aufkommen“ müssen.
Eine „scharfe Trennung zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen“ ist laut ARA-Vorstand Werner Knausz „ein wichtiger Bestandteil des Abfallwirtschaftsgesetzes“. Jeder Marktteilnehmer, in Österreich ist etwa auch Reclay UFH vertreten, habe die Pflicht, seine Kunden korrekt darüber zu informieren, welche Art von Verpackungsabfällen er nun entsorgen könne und welche nicht. „Wir freuen uns, dass der gerichtliche Vergleich das nun in aller Deutlichkeit festgehalten hat“, so Knausz in einer Aussendung am Dienstag.
Interseroh müsse das Verhalten nun unterlassen, eine entsprechende Veröffentlichung auf der Internetseite vornehmen und die Prozesskosten ersetzen.
Auch ein zweiter Vergleich betreffe Interseroh in Sachen Kundeninformation: Interseroh verglich ihre Gewerbe-Entsorgungspreise mit jenen der ARA, in deren Diktion wie „Äpfel mit Birnen“. Auch hier habe sich Interseroh verpflichtet, diese Vergleiche nun zu unterlassen.
~ WEB http//:www.ara.at ~ APA377 2014-04-15/14:29