EU-Parlament erleichtert Mitnahme von Zusatzpension in anderes Land

Straßburg (APA/AFP) - Das Europaparlament hat die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU weiter gestärkt. Es verabschiedete am Dienstag in Stra...

Straßburg (APA/AFP) - Das Europaparlament hat die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU weiter gestärkt. Es verabschiedete am Dienstag in Straßburg ein Gesetz, das die Übertragung einer Zusatzpensionsversicherung in einen anderen EU-Mitgliedstaat erleichtert.

In allen EU-Staaten dürfen nach der neuen Regelung nicht mehr als drei Jahre Mindestarbeitsdauer verlangt werden, damit ein Arbeitnehmer nach einem Umzug innerhalb der EU seinen Anspruch auf Zusatzpension behält.

EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor sagte, bisher werde in manchen Mitgliedstaaten verlangt, dass ein Arbeitnehmer mindestens fünf oder sogar zehn Jahre bei seinem Arbeitgeber war oder sogar bis zum Pensionseintritt, damit er seinen Anspruch auf Zusatzpension nicht verliert. Der Schutz gesetzlicher Pensionsansprüche ist bereits durch ein EU-Gesetz gewährt.

Die neue Regelung gilt sowohl für Arbeitnehmer, die im Ausland leben und arbeiten, als auch für grenzüberschreitende Pendler. Die Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit für die Umwandlung der Regelung in nationales Recht.