EU-Wahl - Demokratiedefizite der Europäischen Union
Wien/Straßburg/Brüssel (APA) - Einer der größten Kritikpunkte an der Europäischen Union ist seit Jahren deren mangelnde demokratische Legiti...
Wien/Straßburg/Brüssel (APA) - Einer der größten Kritikpunkte an der Europäischen Union ist seit Jahren deren mangelnde demokratische Legitimierung. Zwar wird das Europäische Parlament seit 1979 in allen Mitgliedsstaaten in freien und demokratischen Wahlen gewählt, doch sind dies eigentlich 28 Einzelwahlen und mangels eines einheitlichen europäischen Staatsvolkes dominieren auch in den Medien weiterhin die nationalen Themen.
Die Kritik bezüglich des Demokratiedefizits der EU kommt von zwei Seiten. Zum einen gibt es jene, die bereits jetzt zu viel Macht bei der EU sehen und lieber die nationalen Regierungen stärken würden, wie etwa der britische Premier David Cameron und diverse Rechtsparteien. Andererseits gibt es auch jene Gruppe von europäischen Föderalisten, die die Kompetenzen der EU-Institutionen ausweiten wollen und langfristig einen europäischen Bundesstaat anstreben.
UNZUREICHENDE GEWALTENTEILUNG:
Bereits 1988 kritisierte das EU-Parlament, dass zwar immer mehr Vollmachten von den Nationalstaaten auf die Europäische Gemeinschaft übertragen werden, diese Kompetenzen jedoch von anderen europäischen Institutionen als dem Parlament ausgeübt würden. Durch eine Mehrheit im EU-Ministerrat war es den nationalen Regierungen möglich, auf europäischer Ebene Gesetze einzuführen, ohne dass die nationalen Parlamente zustimmen mussten.
Erst durch den Vertrag von Maastricht 1992 erhielt das Europäische Parlament die gleichen Legislativfunktionen wie der Rat, wodurch in den meisten Fällen eine Gesetzgebung ohne parlamentarische Zustimmung nicht mehr möglich war. Seit dem Vertrag von Lissabon 2007, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, müssen auch Rechtsnormen im Bereich der Landwirtschaft, dem Außenhandel und der Entwicklungszusammenarbeit vom Parlament beschlossen werden. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive gibt es jedoch auch heute noch nicht - dies vor allem deshalb, weil der Ministerrat als Exekutivorgan von den nationalen Regierungen beschickt wird, während das Europäische Parlament als Legislativorgan eine supranationale Institution ist.
KEINE EUROPÄISCHE VERFASSUNG:
Da es bis heute keine europäische Verfassung gibt - am 29. Oktober 2004 haben die 25 Staats- und Regierungschefs in Rom den Vertrag zur Errichtung einer Verfassung für Europa zwar unterzeichnet, zu einer Ratifizierung kam es jedoch nicht - wird die Beziehung zwischen den einzelnen EU-Institutionen untereinander und zu den Nationalstaaten immer noch durch einzelne Verträge geregelt. Das Parlament erhielt dadurch im Laufe der Zeit zwar mehr Kompetenzen, ein Initiativrecht für Gesetze hat es im Gegensatz zur EU-Kommission aber immer noch nicht. Es kann nur Initiativen der Kommission verlangen.
Die Aufgaben des Europäischen Parlaments werden in Artikel 14 des EU-Vertrags beschrieben. Gemeinsam mit dem Europäischen Rat wird das Europäische Parlament als Gesetzgeber tätig und übt mit ihm auch die Haushaltsbefugnisse aus. Etwa zwei Drittel aller europäischen Gesetze werden heute vom Parlament gemeinsam mit dem Rat beschlossen. Außerdem soll das Parlament einerseits den Rat und die Europäische Kommission beraten, andererseits aber auch kontrollieren. Auch die Kandidaten für die EU-Kommission müssen sich einer Anhörung durch einen Ausschuss des Europäischen Parlaments stellen, ehe sie vom Plenum zum Kommissionsmitglied gewählt werden.
GERINGE WAHLBETEILIGUNG:
Die Wahlbeteiligung bei den bisherigen Europawahlen nahm seit 1979, als noch 63 Prozent aller wahlberechtigten EU-Bürger wählen gingen, kontinuierlich ab. 2009 machten EU-weit nur mehr 43 Prozent von ihrem Wahlrecht Gebrauch. In Österreich gaben 46 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, im Vergleich zu Nationalratswahlen ein niedriger Wert. So gingen bei der Nationalratswahl 2013 74,9 Prozent der Stimmbürger wählen.
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