Landespolitik

Agrarfragen spalten weiter Mieminger Gemeinderat

Die neuen gesetzlichen Regelungen nehmen den Diskussionen zwar einige Spitzen, GR Ulrich Stern sieht trotzdem viele Kritikpunkte.

Von Thomas Ploder

Mieming –Bei Agrarthemen ist im Mieminger Gemeinderat von Einigkeit nach wie vor nichts zu spüren. Die Jahresrechnung der AG Fronhausen/Gschwent führte einmal mehr zu Auseinandersetzungen zwischen der vierköpfigen Opposition und jenen elf Mitgliedern des Gemeinderates, die bei Agrarthemen meist die gegenteilige Meinung vertreten. Zwar führte der Einfluss der aktuellen Entwicklungen im Landesrecht zu spürbar weniger Kontroversen, für Agrarkritiker GR Ulrich Stern bildete jedoch auch diese Jahresrechnung den Anlass, Punkte zu thematisieren, bei denen er seitens der Gemeinde geltendes Recht verletzt sieht.

Wobei generell nicht die angeführten Summen selbst, sondern die Verteilung von Kosten und Erlösen auf die beiden Rechnungskreise im Fokus der Kritik stand. Insbesondere die fehlenden Basisdaten würden eine korrekte Prüfung und Bewertung durch den Gemeinderat generell unmöglich machen.

Bürgermeister Franz Dengg verteidigte seinerseits die geübte Praxis. Ebenso verwies der Dorfchef auf bestehende Vereinbarungen. Beispielsweise übernimmt die Gemeinde vom Verwaltungsaufwand bis maximal 1500 Euro pro Position generell zwei Drittel. Und zwar deshalb, weil viele Arbeiten von den Agrarmitgliedern kostenlos erbracht werden. Zur Sanierung der Wege der Agrar trug die Gemeinde in Fronhausen/Gschwent im Vorjahr 800 Euro bei. Nach Ansicht der Opposition seien hier jedoch grundsätzlich keinerlei Kosten zu übernehmen, betreffe dieser Punkt doch eine der typischen Kernaufgaben einer Agrargemeinschaft.

Der Bürgermeister widersprach dieser Argumentation mit Hinweis auf die tatsächliche Nutzung der Wege und bereits festgelegte Neuregelungen. Nach der bevorstehenden Übernahme der Weg­erhaltung befürchtet Dengg, dass zukünftig sogar deutlich höhere Kosten auf die Gemeinde zukommen werden. Am deutlichsten wurde die Kritik bei der Frage, wie mit dem für 2013 ausgewiesenen Abgang von rund 12.000 Euro zu verfahren sei. Die Agrargemeinschaft selbst sah hierfür eine Auflösung von Rücklagen als rechtmäßig an. Gemeinderat Ulrich Stern pochte hingegen auf eine Deckung durch die Mitglieder im Umlageverfahren, wozu diese nach derzeit geltendem Recht seiner Ansicht nach zweifelsfrei verpflichtet seien.

Der Bürgermeister und die Mehrheit der Mandatare bewerteten die gewählte Vorgehensweise der Agrar als rechtlich korrekt. Die Jahresrechnung wurde mit 11:4 Stimmen angenommen.