„Miteinander reden statt klagen“
Eltern eines Mobbingopfers klagen die Schule. Für Tirols Kinderanwältin der falsche Weg.
Von Katharina Zierl
Innsbruck –Eltern eines Vorarlberger Schülers, der Opfer von Mobbing wurde, verklagen ein Bregenzer Gymnasium wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht. Ihr 14-jähriger Sohn sei zwei Jahre lang von Mitschülern gemobbt worden, die Schule habe nichts zu seinem Schutz unternommen, teilen die Eltern mit. Der Schuldirektor bestreitet die Vorwürfe. Die Anwältin der Eltern argumentiert, die Schule schaue weg und lasse Mobbing zu.
Nicht nachvollziehen kann Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser das Vorgehen der Eltern: „Gegenseitige Schuldzuweisungen im Nachhinein bringen niemandem etwas. Viel wichtiger wäre es, dass jeder der Beteiligten Verantwortung übernimmt. Egal ob das die Eltern, die Schule oder die Mitschüler sind.“ Sobald man bemerke, dass das eigene Kind von Mobbing betroffen ist, sollten sich alle möglichst rasch an einen Tisch setzen und Strategien erarbeiten, wie man mit dem Problem umgehen könne. „Es stimmt nicht, dass man nichts dagegen tun kann und machtlos ist. Aber es muss darüber gesprochen werden“, betont Harasser. Natürlich komme es auch vor, dass Lehrer wegschauen: „Oftmals, weil sie selbst überfordert sind. Wenn das Mobbing aber massiv ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Lehrpersonen überhaupt nicht mitbekommen“, sagt die Kinder- und Jugendanwältin. Dass Mobbing auch auf Tirols Schulen ein Problem sei, stehe außer Frage. Man müsse aber unterscheiden. „Es wird sehr schnell von Mobbing gesprochen. Oftmals handelt es sich aber um normale Konflikte zwischen Jugendlichen. Man muss genau hinschauen, um die Hintergründe zu erkennen“, sagt die Kinder- und Jugendanwältin.
Dass eine derartige Klage gegen die Schule durchaus gute Erfolgsaussichten hat, sagt der Innsbrucker Rechtsanwalt Hermann Holzmann: „Betriebe haben gegenüber ihren Mitarbeitern eine Sorgfaltspflicht und müssen handeln, wenn ihnen etwas passiert. Bei Schulen ist diese Pflicht noch viel strenger.“ Wenn die Schulleitung vom Mobbing gegen einen Schüler Kenntnis habe – wie bei der aktuellen Klage laut Angaben der Eltern der Fall – „dann muss sie etwas dagegen unternehmen“, betont Holzmann. Die entscheidende Frage werde sein, „welche Maßnahmen die Schulleitung gesetzt hat, um das Mobbing abzustellen“, erklärt der Rechtsanwalt. „Bekommen die Eltern Recht, ist das sicher für ähnliche Fälle in der Zukunft sehr interessant“, sagt Holzmann.
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