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Etappensieg für Betriebsrat im Krach über AUA-KV

Eine erste Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtsmäßigkeit des Betriebsüberganges gefährdet die AUA-Sanierung.

Wien, Luxemburg –Es ist ganz klar ein Etappensieg für den AUA-Betriebsrat und ein schwerer Rückschlag für das Management. Im festgefahrenen Streit über den Kollektivvertrag für Piloten und Flugbegleiter hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) der Belegschaftsvertretung Recht gegeben, wonach der alte Kollektivvertrag nachwirke. Es handelt sich allerdings um kein rechtskräftiges Urteil, sondern um eine Empfehlung. In 80 Prozent der Fälle folgen die EuGH-Richter jedoch der Richtung des Generalanwaltes.

Als die AUA Anfang 2012 haarscharf an der Pleite vorbeiflog und die Verhandlungen über einen günstigeren Bord-Kollektivvertrag geplatzt waren, verlagerte AUA-Boss Jaan Albrecht den gesamten Flugbetrieb auf die damals noch in Innsbruck ansässige Tyrolean. Der Vorstand kündigte dafür den Bord-Kollektivvertrag der AUA, deren Piloten und Flugbegleiter im Schnitt rund 20 Prozent mehr verdienen als bei der Regionaltochter.

Was folgte, war eine wahre Klagsflut. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sollte für die Belegschaftsvertretung der Piloten und Flugbegleiter klären, ob der gekündigte AUA-Bord-Kollektivvertrag noch nachwirke. Das Höchstgericht in Wien leitete die Klage an den Europäischen Gerichtshof weiter. EuGH-Generalanwalt Cruz Villalon berief sich auf das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz und argumentierte, dass der gekündigte KV noch so lange gültig sei, bis ein neuer vereinbart werde. Nach der gestrigen Empfehlung des Generalanwaltes wird das endgültige Urteil des EuGH im Herbst erwartet. Erst in der ersten Jahreshälfte 2015 soll dann der OGH in Wien sein Urteil sprechen. Im September 2013 hatte bereits das Arbeits- und Sozialgericht in Wien den Betriebsübergang für nichtig erklärt und damit ebenfalls zugunsten des Betriebsrates entschieden.

Für das AUA-Management ist die Einschätzung des ­EuGH-Generalanwaltes ein schwerer Schlag. „Wir werden unseren Handlungsspielraum neu bewerten und über Alternativen beraten“, sagte AUA-Sprecher Peter Thier kurz angebunden, der OGH habe das letzte Wort. Der Vorstand hatte den Zwangsumstieg auf die Tyrolean selbst von Juristen prüfen lassen und einst als „wasserdicht“ bezeichnet. Einen Plan B gab es nie.

Um rasch einen neuen KV zu beschließen, hat AUA-Boss Jaan Albrecht vor zwei Wochen den 2000 Beschäftigten mit AUA-Alt-KV einen millionenschweren Deal vorgelegt. Piloten sollen bis zu 305.000 Euro und Flugbegleiter 15.000 Euro bekommen, wenn der Betriebsrat im Gegenzug die Klagen zurückzieht. Doch die Personalvertretung lehnte das Tauschgeschäft hab.

Gibt nun auch das österreichische Höchstgericht der Belegschaftsvertretung Recht, müsste die AUA im schlimmsten Fall den Betriebsübergang rückabwickeln und die Gehälter nach dem alten KV zurückzahlen. Beide Seiten wollen zwar wieder weiterverhandeln, der Betriebsrat sieht aber nach wie vor den AUA-Alt-KV als Gesprächsbasis. „Das können wir uns schlicht nicht leisten“, sagt AUA-Sprecher Peter Thier. (APA, bea)