Mutter-Kind-Pass als 40-jährige Erfolgsgeschichte

Wien (APA) - Am 16. Jänner 1974 unterzeichnete die damalige Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter (SPÖ) die Verordnung zur Realisierung des...

Wien (APA) - Am 16. Jänner 1974 unterzeichnete die damalige Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter (SPÖ) die Verordnung zur Realisierung des Mutter-Kind-Passes. Mit den Untersuchungen von Schwangeren und Kindern wurde in Österreich die Kinder- und Müttersterblichkeit in Österreich drastisch gesenkt. Das sei eine Erfolgsstory, erklärten am Mittwoch Fachleute bei einer Enquete der Österreichischen Ärztekammer.

„Ich glaube, dass wir, wenn wir vier Untersuchungen für jede Schwangere erreichen, einen großen Schritt gemacht haben. Unsere große Hoffnung ist, die Säuglingssterblichkeit zu verringern. Es wird aber auch eine bessere Gesundheit für die Mütter bringen“, sagte Ingrid Leodolter bei der Einführung des Mutter-Kind-Passes. Damals gingen Schwangere im Durchschnitt nur zu zwei ärztlichen Untersuchungen. Die Säuglingssterblichkeit war in Österreich doppelt so hoch wie in den Niederlanden oder Schweden.

Seit 1974 hat sich die Säuglingssterblichkeit von ehemals 23,5 Promille auf drei Promille auf ein Siebentel reduziert. Die Müttersterblichkeit ist auf ein Fünfzehntel des Ausgangswertes gefallen. Clou an der Sache war, dass die Auszahlung der doppelten Geburtenbeihilfe (insgesamt 16.000 Schilling) eben an den Beweis der absolvierten Untersuchungen gekoppelt wurde.

Sepp Leodolter, ehemaliger Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, zeichnete ein detailliertes Bild des Fortschritts, der durch die Initiative seiner Mutter - Primaria in einem Wiener Spital - erreicht wurde: So wurden erstmals Ultraschalluntersuchungen, die Aufzeichnung von Herztätigkeit beim Fötus und die Wehentätigkeit (in neu geschaffenen geburtshilflichen Abteilungen plus Neonatologie) sowie die Fetalblutanalyse breit eingesetzt. Der Mutter-Kind-Pass sei Teil eines ganzen Schwerpunktprogramms samt Ausbau der Abteilungen in den Krankenhäusern gewesen.

Schließlich sei das Projekt auch als Möglichkeit zur Vorsorge bei den österreichischen Frauen gesehen worden, so der Gynäkologe. „Wenn ich die Frauen schon (in die Ordinationen; Anm.) bekomme, möchte ich gleich eine Untersuchung der Brust, einen Zervixabstrich, eine internistische Untersuchung haben“, meinte Ingrid Leodolter damals. Das sei der Angelpunkt für die Prävention geworden.

Sepp Leodolter wies aber auch auf zusätzliche Effekte hin. „Die Perinatal- und die Säuglingssterblichkeit hat schon in den ersten fünf Jahren des Mutter-Kind-Passes um 40 Prozent abgenommen. Aber auf einen Todesfall kommen normalerweise zwei zerebral geschädigte Kinder. Allein in den Jahren 1974 bis 1978 wurden damit mehr als 5.000 Fälle von Gehirnschädigungen verhindert.“

„Der Mutter-Kind-Pass ist gut, er soll bleiben und soll weiter entwickelt werden“, sagte Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ). Es gehe einerseits um die Sicherstellung evidenzbasierter Vorsorge und Früherkennung, andererseits solle auch auf diesem Gebiet die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe gestärkt werden. Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger, betonte den Wert von Anreizsystemen: „Es reicht nicht, nur ein Angebot bereitzustellen. Es muss auch an den ‚Mann‘, an die ‚Frau‘ gebracht werden.“ Zur Sicherstellung hoher Durchimpfungsraten könnte man eventuell auch finanzielle Anreize bieten.

Die Wiener Gynäkologin Dagmar Bancher-Todesca bezeichnete die nach „jahrelangem Ringen“ im Jahr 2009 erfolgte Einführung des oralen Glukosetoleranztests für die Schwangeren als einen „Meilenstein“. Erst damit kann eine auftauchender Schwangerschaftsdiabetes erkannt und die Gefahren für werdende Mutter und Kind beherrscht werden. Reinhold Kerbl, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, hob die Bedeutung des Mutter-Kind-Passes bei der Entdeckung von Stoffwechselkrankheiten, Hör- und Sehschäden hervor. Dazu komme der Hüftultraschall. Die fünf Schwangerenuntersuchungen und fünf Untersuchungen des Kindes in den ersten 14 Lebensmonaten sind die Voraussetzung für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes.