Tag zwei im Prozess 2 - In Paraguay hielt man Angeklagte für Ehepaar

Wiener Neustadt (APA) - Neben der Vermieterin des Hauses in Independencia hat ein weiterer Zeuge die Angeklagten für ein Ehepaar gehalten. D...

Wiener Neustadt (APA) - Neben der Vermieterin des Hauses in Independencia hat ein weiterer Zeuge die Angeklagten für ein Ehepaar gehalten. Der Mann habe von seiner Partnerin als „mei Frau“ gesprochen, erklärte der 54-Jährige, der seit 26 Jahren in Paraguay lebt und Neuankömmlingen bei Behördenwegen hilft. Er lernte das Paar bei dessen ersten Aufenthalt 2009 kennen.

Beim zweiten Besuch habe man Kontaktdaten ausgetauscht und er reservierte dann auch das Haus für die Reise zu dritt im Herbst 2011, erzählte der Zeuge. Nach der Ankunft im Hotel der Hauptstadt wurde ihm das spätere Opfer als Bekannte vorgestellt. Dass die 46-Jährige eigentlich zum Angeklagten gehörte, „war überhaupt nicht zu erkennen“.

Der Mann war auch zwei, drei Mal zu Besuch im Haus, wobei er ebenfalls überzeugt war, dass sich die Angeklagten ein Zimmer teilten. Welche Geschäfte sie dort vorhatten, wusste er nicht. „Bist deppert oder was?“ - So habe er reagiert, als der 55-Jährige ihn anrief und ihm den plötzlichen Tod der 46-Jährigen mitteilte. Er habe dann das Konsulat kontaktiert und den Totenschein abgeholt, auch am Begräbnis nahm er teil - neben dem Totengräber war man zu dritt. Als dann die Exhumierung angeordnet wurde, musste er das Grab erst suchen, bis er es wiederfand.

Dass der Niederösterreicher mit der Verstorbenen verheiratet gewesen war, erfuhr der Zeuge erst später vom Konsul. Ursprünglich hätte das Paar bis Jänner bleiben wollen, sagte dann aber, es müsse früher zurück. Über die Tote sei da gar nicht mehr gesprochen worden. „Die haben genauso getrauert wie ich - überhaupt nicht“, meinte der Zeuge. Sein Eindruck von der 46-Jährigen? „Sie war net richtig im Kopf“, ruhig, bescheiden, unauffällig.

Der Mitarbeiter des Außenministeriums in Paraguay erklärte, dass der Angeklagte zwei Mal, persönlich und am Telefon, auf konkrete Frage nach dem Namen seiner Gattin den Vornamen der Mitbeschuldigten genannt und die Verstorbene als Bekannte bezeichnet habe. Etwa eine Woche nach deren Tod sei der Mann dann telefonisch nicht mehr erreichbar gewesen.

So stimme das nicht, hielt der Angeklagte dazu fest - und weiter: Er habe sich erst sammeln müssen nach dem Tod seiner Frau.

Arbeitskollegen aus dem großen Handelsunternehmen, wo das Opfer 20 Jahre als Reinigungskraft angestellt war, schilderten die 46-Jährige als kindliches Gemüt, lebensfroh und lustig, eine Tiernärrin - so kam auch ihre Namensänderung zustande, für die sie sich an einer Pferde-Zeitschrift orientierte. Dem Geschäftsführer zufolge merkte man ihre geistige Behinderung beim Sprechen, weniger vom Aussehen her. Über ihre private Wohnsituation - allein mit Katzen und Hunden in der Wohnung ihrer verstorbenen Mutter - wusste er vom Hörensagen. Die von ihrem Mann per Einschreiben vor dem Urlaub geschickte Kündigung habe er als nicht rechtskräftig angesehen. Als die Frau dann aber nicht wiederkehrte, was in der Firma für einen ziemlichen Aufruhr sorgte, weil man sie vor der Reise zu dritt gewarnt hatte, recherchierte eine Kollegin im Internet und stieß auf die Todesanzeige in Paraguay.

Laut einer Kollegin war die Hochzeit der Reinigungskraft ohne Ring, Feier, Geschenk und Fotos über die Bühne gegangen. Die 46-Jährige habe nur gesagt, dass sie weiter allein wohne und ihr Mann bei der Freundin. Dass sie den Mann im Zuge einer Sachwalterschaftsfrage kennenlernte, erfuhr die Zeugin erst später. Auf den Urlaub habe sich die 46-Jährige gefreut. Sie werde im Pferdestall schlafen und das Paar im Haus, habe sie erzählt. Einem weiteren Kollegen gegenüber gab sie an, ihre Schwägerin habe ihr zur Heirat geraten. Sie sei eine liebenswerte Person gewesen, aber eben geistig behindert, bezeichnete der Zeuge die Hochzeit als aus seiner Sicht pervers. Die Kündigung sei für ihn völlig unerwartet gekommen. Von einem Mobbing, wie darin als Grund zu lesen war, wusste niemand etwas.

Der Prozess war ursprünglich nur in dieser Woche für drei Tage angesetzt. Zu einem Urteil dürfte es allerdings erst am 15. Juli kommen - der Gerichtsmediziner muss nun, wie am Dienstag erklärt wurde, die Krankengeschichte der an Down-Syndrom leidenden 46-Jährigen in seine Expertise einarbeiten.