Fußball: Prozess um Massenschlägerei zwischen Rapid- und Austria-Fans

Wien (APA) - Ein strafrechtliches Nachspiel hatte am Donnerstag im Justizzentrum Wien-Mitte eine Massenschlägerei, die am 21. Oktober 2012 v...

Wien (APA) - Ein strafrechtliches Nachspiel hatte am Donnerstag im Justizzentrum Wien-Mitte eine Massenschlägerei, die am 21. Oktober 2012 vor dem Wiener Derby zwischen Austria Wien und dem SK Rapid Wien vor der Generali-Arena in Wien-Favoriten über die Bühne ging. Elf angeblich gewalttätige Fans mussten sich wegen Raufhandels verantworten.

Etliche teilweise vermummte Rapid-Anhänger sollen sich damals konspirativ nach Favoriten begeben und gezielt die Polizeikräfte umgangen haben. Über die Laaer-Berg-Straße marschierten sie Richtung Osttribüne und gingen vor dem Heim-Sektor auf Austria-Fans los, wobei diese mit Fäusten und Fußtritten attackiert und abgebrochenen Fahnenstangen, Werbeträgern, einem Sonnenschirm und einer brennenden Fackel beworfen wurden. Einige Austrianer schlugen zurück und gingen ihrerseits gegen Anhänger der gegnerischen Mannschaft vor, ehe die zunächst von den Krawallen überraschte Polizei auf den Plan trat, einen Korridor bilden und die Massenschlägerei auflösen konnte.

Nach Auswertung des vorhandenen Bild- und Videomaterials wurden schließlich 23 Personen als Gewalttäter identifiziert und zur Anklage gebracht. In zwölf Fällen wurde das Verfahren in weiterer Folge diversionell erledigt, da die Betreffenden bisher unbescholten waren, sich nur am Rande beteiligt und nicht mit besonderer Gewaltbereitschaft hervorgetan hatten.

Bei elf Männern bestand Bezirksanwältin Isabella Meier jedoch auf einem Schuldspruch im Sinne des Strafantrags und einer gerichtlichen Verurteilung, da das Beweismaterial sie entweder bei zielgerichteten Tritten und Faustschlägen zeigte oder sie schon in anderem Zusammenhang der Justiz aufgefallen waren. Sie waren bereits mit von der Partie, als Rapid-Fans im Mai 2009 am Wiener Westbahnhof Einsatzkräfte der Polizei attackierten, oder müssen sich demnächst wegen Landfriedensbruchs im Straflandesgericht verantworten, weil sie im September 2013 in Ausschreitungen vor dem Hanappi-Stadion verwickelt gewesen sein sollen, bei denen Polizeibeamte und Ordner verletzt wurden.

Den elf Rapid- und Austria-Fans drohen im Bezirksgericht Innere Stadt nun immerhin Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr - sie wurden nämlich nach jenem Passus zur Anklage gebracht, der bereits eine bloße Teilnahme an einer Schlägerei in einem sogenannten Sicherheitsbereich unter Strafe stellt. Dieser Bereich hat gemäß Sicherheitspolizeigesetz (SPG) allerdings ordnungsgemäß kundgemacht zu werden, und ob das vor dem gegenständlichen Match geschehen ist, erscheint den Verteidigern Lukas Kollmann und Michael Ploderer mehr als fraglich.

Die Angeklagten, die im Sicherheitsbereich die Fäuste sprechen lassen haben sollen, gaben in ihren Einvernahmen zu Protokoll, sie hätten die Verordnung niemals zu Gesicht bekommen und daher keine Ahnung gehabt, dass sie sich in einer verbotenen Zone befanden. Demgegenüber versicherte der Favoritner Stadthauptmann Michael Lepuschitz als Zeuge, bei „Risikospielen“ wie dem Wiener Derby würden stets im bzw. vor dem Stadionbereich 20 DIN A4-Blätter mit der Verordnung und einer entsprechenden Planskizze ausgehängt.

Im Beweisverfahren trat bisher allerdings kein Zeuge auf, der diese Aussage vollinhaltlich bestätigen konnte. Der Sicherheitsverantwortliche der Wiener Austria will von der Polizei zehn Zettel erhalten haben. Ein heute vernommener, eigenen Angaben zufolge seit 13 Jahren bei Fußballspielen Dienst versehender Polizist erklärte, die Verordnung werde „auf einem A4-Zettel“ kundgemacht. Auf entsprechendes Nachfragen schränkte er ein: „Normalerweise ist es einer.“

Wo dieser am prozessgegenständlichen Tag angebracht war, blieb vorerst unklar. Andreas Marek, Fan- und Sicherheitsverantwortlicher bei Rapid und als solcher auch bei jedem Auswärtsmatch vor Ort, meinte im Zeugenstand: „Mir ist nichts aufgefallen. Ich weiß bei uns selber nicht, wo die hängen.“ Er habe „so einen Verordnungszettel noch nie aufgehängt“ und einen solchen erstmals zu Ostern 2014 im Stadion in Grödig wahrgenommen.

Die Verhandlung dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vertagt werden. Richterin Nicola Finster sichtete eingehend die im Akt befindlichen Fotos sowie die Aufnahmen aus den Sicherheitskameras, um das Verhalten jedes einzelnen Angeklagten zu prüfen. Ein Ende dieser Beweiswürdigung war um 13.00 Uhr nicht absehbar.