Innsbruck

Verordnung für neues Alk-Verbot liegt bereits unterschriftsreif vor

Um gegen das geplante Alkoholverbot in der Innsbrucker Innenstadt zu demonstrieren, wurde die Maria-Theresien-Straße am Samstag kurzerhand zur Picknickzone erklärt.
© Vanessa Weingartner

Die rechtliche Grundlage steht am Mittwoch im Stadtsenat und am Donnerstag im Innsbrucker Gemeinderat zur Beschlussfassung an.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –Selten dürfte eine neue ortspolizeiliche Verordnung schneller ausgearbeitet worden sein als in diesem Fall. Nur neun Tage (davon lediglich sechs Werktage), nachdem sich der Innsbrucker Stadtsenat mit den Stimmen von Für Innsbruck (FI) und ÖVP grundsätzlich für die Ausdehnung des Alkohol-Verbots (bisher: Hauptbahnhof-Vorplatz; Haydn- und Bozner Platz) ausgesprochen hatte, lag am Freitag bereits der beschlussreife ortspolizeiliche Verordnungsentwurf auf.

Der weitere Fahrplan ist vorgezeichnet: Kommenden Mittwoch soll der Stadtsenat die Verordnung absegnen, um sie nur einen Tag später in der Juni-Sitzung dem Gemeinderat vorlegen zu können. Damit steht einem Inkrafttreten noch in diesem Monat nichts mehr im Wege, wie BM Christine Oppitz-Plörer (FI) gegenüber der TT bestätigt. Ab dem Datum der Kundmachung, also bestenfalls einen Tag danach, könne das umstrittene Verbot umgesetzt werden. Eine Mehrheit scheint der FI-Liste zusammen mit ÖVP, FPÖ und Federspiel sicher.

Wieso das Verbot vorerst nur die Fußgängerzone Maria-Theresien-Straße, den Bus-Terminal am Innrain und den gesamten Bozner Platz umfasst und nicht auch die ebenfalls amtsintern vorgeschlagenen Plätze vor dem Landesmuseum oder Teile des Rennwegs bis zum Congress, begründet Oppitz-Plörer damit, dass dies derzeit „überschießend“ wäre.

Exekutieren wird das Verbot die mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt müssen. Und zwar rund um die Uhr – denn das Verbot soll täglich 24 Stunden Geltung haben. Hinweistafeln werden Ortsunkundige darauf aufmerksam machen. Und speziell in den ersten Monaten werde man das Verbot „schärfer kontrollieren“, wie MÜG-Chef Elmar Rizzoli sagt.

Verboten wird laut Verordnung in den betreffenden Zonen „die Mitnahme von nicht verschlossenen alkoholischen Getränken“ sowie deren Konsum sein. Behördlich genehmigte Gastgärten, Veranstaltungen und Märkte werden ausgenommen. Darunter wird auch die fallweise Schnapsausschank durch Marketenderinnen fallen, sollten Musikkapellen durch die Prachtstraße marschieren.

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561