Alpine-Pleite - Zeugin: Ministerium folgte für Haftungen dem Beirat

Wien/Wals (APA) - Bei der Befragung einer Zeugin im Prozess um die Bundeshaftungen für Bankenkredite an die nun insolvente Alpine Bau sind h...

Wien/Wals (APA) - Bei der Befragung einer Zeugin im Prozess um die Bundeshaftungen für Bankenkredite an die nun insolvente Alpine Bau sind heute am Wiener Handelsgericht Einblicke in die Vergabe dieser Haftungen nach dem ULSG gegeben worden. Die damalige Abteilungsleiterin des Finanzministeriums schilderte, dass das Ministerium ihrer Ansicht nach immer dem Beirat folgte.

Wenn also der nach dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) eingerichtete Beirat die Übernahme von Bundeshaftungen für Unternehmenskredite empfahl, wurden diese laut der Zeugin immer auch vom Finanzministerium genehmigt. Richter Johannes Wanke hakte nach, denn laut Gesetz könne der Finanzminister hier autonom entscheiden. Niemand habe einen Rechtsanspruch auf eine Bundeshaftung, auch nicht bei einer Beiratsempfehlung. Der Finanzminister müsse seine Entscheidung nicht einmal begründen.

Die Zeugin bekräftigte jedoch, dass ihr kein Fall bekannt sei, wo das Finanzministerium von der Beiratsempfehlung abwich. Zwar gebe es keinen Rechtsanspruch, doch seien die Voraussetzungen für die Haftungsübernahme im Gesetz klar geregelt. Im Fall der Alpine-Haftungen des Bundes hatte die Zeugin selber diese genehmigt - für den Finanzminister. Nach der Beiratsempfehlung hatte sie niemanden mehr gefragt oder sich mit niemandem abgesprochen, sondern selber dem Bankenantrag stattgegeben. Die Genehmigung wurde am selben Tag der Beiratssitzung erteilt, der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) war also laut Aussage der Zeugin gar nicht damit befasst.

Für einige Verwirrung am Handelsgericht sorgte bei der Befragung auch, dass die Zeugin selber stellvertretende Beiratsvorsitzende war. In dieser Funktion sei sie aber nicht Beiratsmitglied gewesen, sondern nur wenn sie den Beiratsvorsitzenden tatsächlich vertreten habe, erläuterte sie. Das sorgte für etwas Verwunderung im Gerichtssaal. Bei den Bundeshaftungen für die Alpine habe sie sich nur etwas über die Höhe der Kredite gewundert. Die Alpine sei einer der wenigen Fälle gewesen, wo sehr hohe Haftungssummen übernommen worden seien. Aber im ULSG sei die Haftung für ein Unternehmen ohnehin mit 300 Mio. Euro begrenzt worden.

Die Alpine hatte 2009 und 2010 von den Banken in Summe 360 Mio. Euro erhalten. Davon übernahm der Staat für 180 Mio. Euro Haftungen. Ausständig sind noch 151 Mio. Euro, nach der Pleite des Baukonzerns im Juni 2013 weigerte sich der Bund zu zahlen. Die Banken hätten nicht ausreichend über Probleme bei dem Bauunternehmen informiert.

Diesbezüglich sind zwei Verfahren anhängig: Im ersten Verfahren, in dem die Banken vom Bund die Auszahlung von 71 Mio. Euro für 2009 übernommene Haftungen verlangen, wurde heute am Handelsgericht verhandelt. Im zweiten Verfahren um 2010 übernommene Haftungen muss nun der OGH über die Zuständigkeit entscheiden, außerdem hat die Republik eine Gegenklage eingebracht.

Das Verfahren wird am 19.September 2014 am Handelsgericht Wien mit vier Zeugenbefragungen fortgesetzt.

~ WEB http://www.alpine.at

http://www.oekb.at ~ APA457 2014-06-06/15:57