Parlament diskutiert strengere Geheimhaltung

Wien (APA) - Während die Regierung die Lockerung des Amtsgeheimnisses plant, diskutiert das Parlament eine Verschärfung seiner Geheimhaltung...

Wien (APA) - Während die Regierung die Lockerung des Amtsgeheimnisses plant, diskutiert das Parlament eine Verschärfung seiner Geheimhaltungsregeln. Das geht aus einem der APA vorliegenden Vorschlag des Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf (ÖVP) für eine neue „Geheimschutzordnung“ hervor. Kopf schlägt darin neben neuen Geheimhaltungsregeln auch die Beschränkung von Twitter in Ausschüssen vor.

Kopfs Vorschlag umfasst drei Punkte und wird am Dienstag in der Präsidialkonferenz mit den Klubchefs diskutiert: Den Umgang mit sozialen Medien im Parlament, Datenschutz, sowie eine neue Geheimschutzordnung für das Hohe Haus. Letztere soll für alle „heiklen Informationen“ gelten und wäre deutlich strenger als das aktuelle Amtsgeheimnis. Die unterste Geheimhaltungsstufe („nicht-öffentlich“) würde nämlich schon dann schlagend, wenn eine Unterlage „nur für den internen Gebrauch vorgesehen“ ist.

Vom Amtsgeheimnis geschützte Unterlagen würden noch höheren Geheimhaltungsstufen unterliegen, je nachdem, welche Konsequenzen im Fall der Weitergabe drohen würden: Die höchste Geheimhaltungsstufe („streng geheim“) würde für Informationen gelten, deren Weitergabe z.b. wirtschaftlichen Interessen des Staates oder überwiegenden Interessen der Verfahrensparteien (also etwa einer Firma bei einer öffentlichen Ausschreibung, Anm.) „äußerst schweren Schaden“ zufügen könnte. Droht „schwerer Schaden“, dann würde die zweithöchste Stufe „geheim“ gelten, bei gewöhnlichem Schaden oder sonstigen Nachteilen wäre die Information „vertraulich“ oder „eingeschränkt“.

Ob eine Information als „nicht-öffentlich“, „eingeschränkt“ oder gar „streng geheim“ zu gehalten hat, soll der „Urheber der Unterlage“ (also z.B. die Regierung) selbst festlegen. Falsche Einstufungen könnten aber vom Parlament korrigiert werden. Verboten wäre die Weitergabe aller klassifizierten Informationen, im Fall der zwei höchsten Geheimhaltungsstufen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen. Auf die aktuellen Pläne zur Reform des Amtsgeheimnisses geht Kopf nicht ein.

Ob Abgeordnete auf sozialen Medien über eine laufende Ausschusssitzung berichten dürfen oder nicht, würde Kopf von der Art der Sitzung („öffentlich“, „nicht-öffentlich“ oder „vertraulich“) abhängig machen. „Eine ‚Live-Berichterstattung‘ aus nicht-öffentlichen Sitzungen“ über soziale Medien wäre für Kopf daher „nicht zulässig“. Er begründet dies damit, dass nicht-öffentliche Sitzungen der „Erzielung von Kompromissen“ dienen würden und diese Kompromissfindung durch die Berichterstattung nicht gestört werden dürfe.

Weil die meisten Ausschüsse nicht öffentlich tagen, würde dies auf ein weitgehendes Twitter-Verbot für die Abgeordneten während laufender Sitzung hinauslaufen. „Eine nachträgliche Berichterstattung über Verhandlungspositionen und Ergebnisse ist hingegen nicht ausgeschlossen“, heißt es im Papier.

Vorgesehen ist außerdem ein Datenschutzbeauftragter des Parlaments, bei dem Auskünfte sowie die Richtigstellung oder Löschung von Daten beantragt werden können. Die Nationalratspräsidentin müsste dann entscheiden, ob z.B. eine gegen Persönlichkeitsrechte verstoßende parlamentarische Anfrage (allenfalls anonymisiert) veröffentlicht werden soll oder nicht.

Kopf war für eine Stellungnahme zu seinen Vorschlägen nicht erreichbar.