Österreich setzt sich bei GVO-Anbauverbot in EU durch

Brüssel (APA) - Österreich dürfte sich letztlich doch bei seinem Bemühen um nationale GVO-Anbauverbote in der EU durchsetzen. Die EU-Umweltm...

Brüssel (APA) - Österreich dürfte sich letztlich doch bei seinem Bemühen um nationale GVO-Anbauverbote in der EU durchsetzen. Die EU-Umweltminister werden aller Voraussicht nach am Donnerstag in Luxemburg fast einstimmig bei zwei Enthaltungen eine Regelung beschließen, die nationale Ausnahmeregelungen (opt-outs, An,.) für die einzelnen Staaten möglich machen.

Das Dossier wird seit 2010 in der EU behandelt. Ursprünglich waren vor allem Österreich und die Niederlande für eine nationale Selbstbestimmung. Jetzt scheint es so zu sein, dass am Donnerstag beim EU-Umweltrat - Österreich wird durch Ressortchef Andrä Rupprechter (ÖVP) vertreten - alle Länder sich diesem Vorhaben anschließen, nur Belgien und Luxemburg werden sich der Stimme enthalten.

Geplant ist ein Zwei-Phasen-Modell. In der ersten Phase stellt beispielsweise Monsanto den Antrag auf eine Zulassung einer GVO (Gentechnisch veränderter Organismus), dann kann beispielsweise Österreich sagen, wir treten dem nicht bei. Stimmt Monsanto zu, ist die Sache gelaufen. Phase zwei sieht vor, dass Monsanto einer österreichischen Ausnahmeregelung nicht zustimmt, dann tritt Österreich an die EU-Kommission mit einer Reihe von Argumenten für eine Ablehnung heran. Hintergrund des komplizierten Verfahrens ist die Rechtssicherheit, damit nicht bei allfälligen Mängeln die Causa beim EuGH landet. Die anzuführenden Gründe in Phase zwei sind klar definiert: Raumordnung, Landnutzung, sozioökonomische Auswirkungen oder agrarpolitische Ziele“. Die Opt-out-Regelung gilt für alle 28 EU-Staaten.

Wann konkret das GVO-Anbauverbot in Kraft treten kann, ist noch nicht ganz klar. Geht es schnell, könnte es nach entsprechenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament bereits unter italienischer Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2014 passieren, sonst unter lettischem Vorsitz bis Mitte 2015.

Die Gründe für die Enthaltungen von Belgien und Luxemburg sind unterschiedliche. Belgien hat noch keine neue Regierung, in Luxemburg wiederum gibt es zwar eine grüne Umweltministerin, die ebenso wie beispielsweise Frankreich für eine Verschärfung der GVO-Zulassung eintritt, allerdings würde dies noch Jahre dauern.

Weitere Punkte des EU-Umweltrates betreffen die Klima- und Energieziele 2030, wobei hier nur eine Art Zwischenbilanz gezogen wird, und die Plastiksackerl. Dabei sollen vor allem die Einweg-Wegwerfsackerl reduziert werden. Dies könnte auch dadurch geschehen, dass diese nicht mehr gratis abgegeben werden. Allerdings gibt es hier noch keinen konkreten Vorschlag. Österreich steht beim Verbrauch solcher leichten durchsichtigen Wegwerfsackerl gut da. Pro Person werden nur 0,05 Kilogramm Einwegsackerl pro Jahr verbraucht. Der EU-Durchschnitt liege weit höher, hieß es am Dienstag in EU-Ratskreisen in Brüssel.

Auf der Tagesordnung steht auch ein Luftreinhalte-Paket. Dabei geht es u.a. um die Richtlinie zur Begrenzung der Emissionswerte für mittelgroße Feuerungsanlagen. Bisher wurden nur Emissionsgrenzewerte ab 50 Megawatt reguliert, nun soll bei der Industrie-Emissionsrichtlinie die Grenze auf eins bis 50 Megawatt ausgeweitet werden. Dabei geht es um die drei Schadstoffe Staub, NOX und SO2.