Steuerhinterziehung - Regeln für Selbstanzeigen werden verschärft

Wien (APA) - Die Regierung will ab Oktober die Regeln für Selbstanzeigen bei Steuerbetrug verschärfen und hat am Mittwoch eine entsprechende...

Wien (APA) - Die Regierung will ab Oktober die Regeln für Selbstanzeigen bei Steuerbetrug verschärfen und hat am Mittwoch eine entsprechende Novelle des Finanzstrafgesetzes im Ministerrat abgesegnet. Selbstanzeigen im Zuge von Betriebsprüfungen sollen künftig mit progressiv gestaffelten Zuschlägen zwischen fünf und 30 Prozent auf die Abgabenschuld sanktioniert werden.

Laut Finanzministeriums-Berechnung könnten „Vorzieheffekte“ aufgrund der Novelle zusätzlich 150 Mio. Euro für das Bundesbudget im laufenden Jahr bringen. Ab 2015 sollen durch die verschärften Regeln rund 30 Mio. Euro pro Jahr an zusätzlichen Einnahmen lukriert werden. Der Beschluss im Nationalrat ist für Juli vorgesehen.

„Steuerhinterzieher kommen dann nicht mehr so günstig davon wie bisher“, so die federführende Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) am Mittwoch in einer Aussendung. Bei einer „Abgabenverkürzung“, die Betriebsprüfern vorgelegt wird, ist künftig ein Strafzuschlag von 5 Prozent bei einer Abgabenschuld von bis zu 33.000 Euro zu entrichten, 15 Prozent bis 100.000 Euro Steuerschuld, 20 Prozent bis 250.000 Euro und 30 Prozent bei mehr als 250.000 Euro. Bisher waren bei Selbstanzeigen nur Verzugszinsen fällig.

Die Strafzuschläge sind nur bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Finanzvergehen, nicht bei leichter Fahrlässigkeit - etwa Buchungsfehlern - fällig. Weiterhin erspart sich der erstmalige Selbstanzeiger ein Finanzstrafverfahren mit möglichen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Die bisherige Möglichkeit, mit einem Zuschlag von 25 Prozent ein gerichtliches Finanzstrafverfahren nach mehrmaliger Selbstanzeige zu vermeiden, steht künftig nicht mehr offen.