Almflächen - Anwalt warnt vor 14 Tage-Frist bei Antragstellung

Wien (APA) - In der Causa um falsche Flächenangaben bei Almfutterflächen und daraus resultierenden Förderrückforderungen warnt Anwalt Michae...

Wien (APA) - In der Causa um falsche Flächenangaben bei Almfutterflächen und daraus resultierenden Förderrückforderungen warnt Anwalt Michael Sommer nun davor, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nur 14 Tage ab Inkrafttreten der Marktordnungs-Gesetzesnovelle möglich sein wird.

Mit der geplanten Regelung sollen Bauern mit gepachteten Almen („Aufzinser“) und Bauern mit Almanteil („Auftreiber“), die nicht selbst Flächenangaben gemacht haben, von Förderrückforderungen ausgenommen werden. Die Lösung ist der „richtige Weg“, aber die kurze Frist ist „eine Krux“, sagte der Anwalt zur APA. Er habe die Befürchtung, dass viele der betroffenen Bauern den Fristenlauf aus Unwissenheit nicht einhalten werden, will daher auf die Frist aufmerksam machen.

Anwalt Sommer vertritt im Rahmen der Almen-Causa zurzeit 80 Bauern in mehreren hundert Verfahren. Aufgrund ungenauer Methoden bei der Almvermessung durch Externe würden gegenüber diesen Landwirten Förderrückforderungen zwischen mehreren Tausend und mehr als 50.000 Euro bestehen. Der Anwalt bekämpft die Rückforderungen unter anderem bei der Förderauszahlungsstelle Agrarmarkt Austria (A), beim Bundesverwaltungsgericht, sowie beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Völlige Gewissheit über die exakte Almfutterfläche würden nur Infrarotaufnahmen bieten, alle anderen Methoden seien ungenau, so Sommer. Infrarotbilder seien aber bei Überflügen und den dabei gemachten Orthofotos nicht gemacht worden.