Freispruch des deutschen Ex-Bundespräsidenten Wulff rechtskräftig

Hannover (APA/AFP) - Der Freispruch für den früheren deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff vom Vorwurf der Korruption ist rechtskräfti...

Hannover (APA/AFP) - Der Freispruch für den früheren deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff vom Vorwurf der Korruption ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft nahm die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom Februar zurück, wie die Anklagebehörde am Freitag in Hannover mitteilte. Wulff war wegen der Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover im Februar 2012 zurückgetreten.

Das Landgericht hatte Wulff am 27. Februar vom Vorwurf der Vorteilsannahme und den mitangeklagten Filmmanager David Groenewold vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen. In dem Prozess war es um Kosten von rund 700 Euro für einen München-Besuch des Ehepaares Wulff von 2008 gegangen, die Groenewold übernommen hatte. Auch die Revision gegen den Freispruch Groenewolds zog die Staatsanwaltschaft nun zurück.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 16. Februar 1012 ein Ermittlungsverfahren gegen Wulff eingeleitet, einen Tag später trat der frühere niedersächsische Ministerpräsident als deutsches Staatsoberhaupt zurück. Gegen Wulff standen damals mehrere Vorwürfe im Raum, über die in den Medien breit berichtet wurde. Dabei ging es um die Finanzierung seines Hauses in Großburgwedel in seiner Zeit als Ministerpräsident bis Mitte 2010 sowie um Urlaubsreisen. Wulff wies die Vorwürfe stets zurück und betonte er habe sich rechtlich nie etwas zuschulden kommen lassen.

Zur Anklage kam dann aber im Verfahren vor dem Landgericht Hannover nur noch eine Reise zum Oktoberfest 2008, bei dem Groenewold für einen Teil der Kosten für das Hotel Bayerischer Hof und den gemeinsamen Oktoberfestbesuch aufkam. Die Staatsanwaltschaft warf Wulff vor, er habe sich im Gegenzug für ein Filmprojekt Groenewolds beim Siemenskonzern eingesetzt.

Nach 14 Verhandlungstagen aber stellte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow in der Urteilsbegründung fest, Wulff sei der Vorwurf der Vorteilsannahme und Groenewold der Vorwurf der Vorteilsgewährung nicht zu beweisen.

Bei der Vorstellung eines Buches machte Wulff den Medien und der Justiz in dieser Woche schwere Vorwürfe. Beide hätten sich im Verlauf der Affäre gegenseitig die Bälle zugespielt, sagte der frühere CDU-Politiker. Mit Blick auf die Medien rügte Wulff „Jagdfieber“ und „zerstörerische Häme“.