Gesetzesbeschwerde - Ausführungsbestimmungen in Begutachtung
Wien (APA) - Ab kommenden Jahr gibt es in Österreich die Möglichkeit zur Gesetzesbeschwerde. Wer meint, in einem Zivil- oder Strafverfahren ...
Wien (APA) - Ab kommenden Jahr gibt es in Österreich die Möglichkeit zur Gesetzesbeschwerde. Wer meint, in einem Zivil- oder Strafverfahren wegen einer verfassungswidrigen Bestimmung verurteilt worden zu sein, kann sich dann direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Die Ausführungsbestimmungen dafür sind nun in Begutachtung gegangen. Unter anderem wurden einige Ausnahmen formuliert.
Vor allem die Zeitverzögerung ist das Argument dafür, dass einige Materien von der Beschwerdemöglichkeit ausgenommen wurden. Konkret sind das Abstammungsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft, Verfahren zur „Rückstellung widerrechtlich verbrachter oder zurückgehaltener Kinder“ oder auch solche zum Unterhaltsvorschuss. Nicht anrufen kann man den VfGH auch bei Besitzstörungs-, Beweissicherungs-, Mietkündigungs- und Räumungsverfahren, in Insolvenz- und Exekutionssachen, bei Rechtshilfeverfahren sowie bei der Unterbringung und medizinischen Behandlung psychisch Kranker.
In das Gesetz mit hinein genommen wurden zudem verfahrensrechtliche Änderungen bei Rechtssachen, die das Wahlrecht und die direkte Demokratie betreffen. Die Begutachtungsfrist endet am 23. Juli.
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