Taxifahrerin in Tirol erstochen 3 - Angeklagter zurechnungsfähig
Innsbruck/Wörgl (APA) - Psychiaterin Adelheid Kastner erklärte den 45-Jährigen in ihrem Gutachten als zurechnungsfähig. „Obwohl der Angeklag...
Innsbruck/Wörgl (APA) - Psychiaterin Adelheid Kastner erklärte den 45-Jährigen in ihrem Gutachten als zurechnungsfähig. „Obwohl der Angeklagte mit wahrscheinlich rund drei Promille zum Tatzeitpunkt eine höhergradige Berauschung hatte, war er dennoch nicht beeinträchtigt“, meinte die Psychiaterin. Er habe logische Schlüsse ziehen und vernünftig überlegen können.
Der Beschuldigte sei laut der Gutachterin im emotionalen Verhalten wie ein Kind. Er habe nie realisiert, dass er Verantwortung für sein Leben übernehmen müsse. „Auch bei der gegenständlichen Tat macht er, was ein Kind machen würde, er verschließt die Augen“, berichtete Kastner. Trotzdem habe der 45-Jährige keine höhergradige geistige Störung.
Der als Zeuge geladene Bruder des Opfers und die Ex-Frau des Angeklagten beschrieben ihn vor Richter Günther Böhler als aggressiv. „Er hat mich und unsere Kinder bedroht und gesagt, dass er uns abstechen und umbringen würde“, meinte die ehemalige Gattin, die ebenfalls als Zeugin geladen war. Vor allem im Zusammenhang mit Alkohol wäre der Beschuldigte gewaltbereit.
Aufgrund eines von Alkohol, Streit und Gewalt geprägten Elternhauses sehne sich der Tiroler nach Bindung und Geborgenheit. „Er sucht mit Zwang eine Bindung. Mit dem ‚Alleine-Sein‘ kommt er kaum zurecht“, erklärte Kastner. Deshalb reagiere er auf Zurückweisungen auch kurzschlüssig und impulsiv, fügte die Psychiaterin hinzu.
Kommentare