Prozess nach tödlicher Sex-Attacke in Gmunden 1

Wels/Gmunden (APA) - Im Landesgericht Wels hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 39-Jährigen begonnen, der im Sommer des Vorjahres in Gmun...

Wels/Gmunden (APA) - Im Landesgericht Wels hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 39-Jährigen begonnen, der im Sommer des Vorjahres in Gmunden eine Bekannte vergewaltigt und getötet haben soll. Der Mann leugnet die Tat, Gutachten sollen den Ablauf klären. Ein Urteil dürfte erst am 2. Juli von den Geschworenen gefällt werden.

Zum Auftakt bevölkerten zahlreiche Medienvertreter das Gerichtsgebäude. Als der Angeklagte - gepflegt, im blauen Anzug - in den Saal geführt wurde, wirkte er optimistisch und ließ sich bereitwillig fotografieren. Er folgte dem Anklagevortrag mit verschränkten Armen und häufigem Kopfschütteln. Ihm drohen zehn bis 20 Jahre Haft.

In der Nacht auf den 7. Juli 2013 sollen Opfer und Angeklagter in ihrem Tennis-Club gemeinsam mit Sportkollegen gefeiert haben. Dort habe der 39-Jährige laut Anklage die frisch verwitwete Frau, die erstmals seit dem Tod ihres Mannes keine Trauerkleidung, sondern Hotpants trug, auf ihr Outfit angesprochen und immer wieder abfällige und anzügliche Bemerkungen darüber gemacht haben. Sie soll verletzt auf seine Wortmeldungen reagiert und die Feier verlassen haben.

Der Angeklagte sei der Frau gefolgt, in ihrem Garten sei es zu einem Zusammentreffen gekommen, schilderte die Staatsanwältin. Er habe Sex mit ihr gewollt, sie habe abgelehnt. Er habe ihr einen Faustschlag versetzt, sie mit einem Stoß zu Sturz gebracht und die bewusstlos am Boden liegende Frau vergewaltigt. Danach soll er ihr laut Tat-Rekonstruktion der Anklage noch einen Stoß gegen den Kopf versetzt haben, um sie zu töten. Das Opfer starb Tage später, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben, allerdings an der Sturzverletzung, nicht an dem letzten Schlag.

Der Angeklagte will nur einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt haben. Laut Staatsanwaltschaft passen aber die Ergebnisse zahlreicher Gutachten nicht mit seiner Schilderung zusammen. Die Anklagebehörde verwies auf etliche Ungereimtheiten. So hatte die Frau beispielsweise DNA des Beschuldigten unter den Fingernägeln, er will den Geschlechtsverkehr aber von hinten vollzogen haben.

Die psychiatrische Sachverständige bescheinigt dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Er reagiere aber aggressiv, wenn sein öffentliches Ansehen in Gefahr sei, heißt es in ihrem Gutachten. Zudem attestiert sie ihm eine „emotionale Verarmung“ und wies darauf hin, dass er in den Gesprächen mit ihr auffällig stark betont habe, sexuell uninteressiert zu sein.