Schweiz will härter gegen Geldwäsche vorgehen
Unter anderem sollen zukünftig Bargeldzahlungen über rund 82.000 Euro verboten werden. Im Schweizer Nationalrat stößt dies auf Widerstand.
Bern – Der Schweizer Nationalrat hat am Mittwoch die Beratungen zu einer Verschärfung der Geldwäscherei-Vorschriften aufgenommen. Anders als im Ständerat sind die geplanten Änderungen im Nationalrat heftig umstritten.
Der Bundesrat will die Regeln im Kampf gegen Geldwäscherei dem aktuellen internationalen Standard anpassen. Er folgt damit Empfehlungen der „Groupe d‘action financiere“ (GAFI), der OECD-Expertengruppe zur Geldwäschereibekämpfung.
Das nächste Länderexamen steht im Jahr 2015 an. Der Bundesrat möchte mit neuen Regeln verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen oder grauen Liste landet. Der Ständerat hat die Gesetzesänderungen mit wenigen Anpassungen gutgeheißen.
Nationalratskommission lehnt Vorschlag ab
Im Nationalrat stößt die Revision nun aber auf Widerstand. Ein Teil des Rates möchte gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Insbesondere das Verbot von Bargeldzahlungen über 100.000 Franken (rund 82.000 Euro) ist umstritten. Nach dem Willen des Bundesrates soll es für sämtliche Kaufverträge gelten. Höhere Zahlungen müssten damit zwingend über eine Bank abgewickelt werden.
Die vorberatende Nationalratskommission lehnt dies ab, und zwar für alle Arten von Kaufverträgen. Weder bei Versteigerungen noch beim Kauf von Grundstücken oder beweglichen Sachen sollen die Barzahlungen beschränkt werden.
Abschwächen möchte die Kommission auch die geplanten Regeln für Inhaberaktien, die wie Bargeld übertragbar sind. Der Bundesrat und der Ständerat möchten diese einer Meldepflicht unterstellen. Nach dem Willen der Nationalratskommission soll keine Meldepflicht gelten, wenn die Gesellschaft über weniger als 250.000 Franken Kapital verfügt. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung soll die Grenze bei 50.000 Franken liegen.
Steuerdelikte als Vorstufe zu Geldwäsche
Zu diskutieren geben werden ferner die Bestimmungen zu Steuerdelikten. Nach GAFI-Standard müssen schwere Steuerdelikte als Vortaten zu Geldwäscherei gelten – welche Delikte genau, überlässt das Gremium den Staaten.
Nach dem Willen des Bundesrates soll ein Steuerdelikt dann als Vortat zur Geldwäscherei gelten, wenn die hinterzogenen Steuern 200.000 Franken pro Steuerperiode übersteigen. Bei Verdacht auf ein Steuerdelikt in diesem Umfang müssten Banken den Kunden bei der Meldestelle für Geldwäscherei melden. Der Ständerat möchte die Grenze bei 300.000 Franken setzen.
Nur eine Minderheit im Nationalrat für schärfere Version
Die Mehrheit der Nationalratskommission sprach sich für die Ständeratsversion aus. Eine Minderheit beantragt dem Rat, dem Bundesrat zu folgen und der strengeren Regel zuzustimmen, eine weitere Minderheit möchte die Schraube weiter lockern. Demnach müssten die hinterzogenen Steuern in zwei aufeinanderfolgenden Steuerperioden jeweils mehr als 300.000 Franken betragen.
Weiter lehnt die Nationalratskommission eine Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Personen (PEP) ab, bei welchen Banken erhöhte Sorgfaltspflichten wahrnehmen müssen.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen nicht nur ausländische Regierungsmitglieder oder Parteiexponenten als PEP gelten, sondern auch Personen in der Schweiz, die führende öffentliche Funktionen wahrnehmen. Die Nationalratskommission möchte die Mitglieder von National- und Ständerat ausnehmen. (APA/dpa)
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