Prozess nach tödlicher Sex-Attacke 2 - Angeklagter leugnete Vorwürfe
Wels/Gmunden (APA) - Der Angeklagte hat in seiner Einvernahme alle Vorwürfe vehement geleugnet. Er habe einvernehmlichen Sex mit dem Opfer g...
Wels/Gmunden (APA) - Der Angeklagte hat in seiner Einvernahme alle Vorwürfe vehement geleugnet. Er habe einvernehmlichen Sex mit dem Opfer gehabt, ihm aber nichts angetan. Bei der Schilderung der Details brach er in Tränen aus: „Es ist unverzeihlich, aber ich bin fremdgegangen.“ Mehrmals betonte er sein schlechtes Gewissen als Ehemann, mit der Bluttat will er aber nichts zu tun haben.
„Der Angeklagte ist unschuldig“, sagte der Verteidiger. Die vielen Sachverständigen seien uneins. „Welchen Wert sollen diese Gutachten haben?“ Auch der „Kronzeuge“ der Staatsanwaltschaft - ein Mithäftling, dem der Angeklagte gestanden haben soll, dass er die Frau mit einem Stein geschlagen habe - „will sich nur wichtig machen“.
Der 39-jährige Beschuldigte schilderte die Vereinsfeier in der Tatnacht als „feucht-fröhlich“. Seine Frau sei früher nach Hause gegangen zu den Kindern. Er sei noch geblieben und habe sich mit dem späteren Opfer in dessen Garten verabredet. Dort sei es zum Sex gekommen, alles sei sehr schnell gegangen. Danach sei die Frau gestürzt. Er habe ihr aufgeholfen. „Ich Trottel bin gegangen. Im Nachhinein ist das völlig verantwortungslos gewesen.“ Er will aber keine Verletzung bei der 51-Jährigen bemerkt haben.
Die Tanzlehrerin und der 39-Jährige kannten sich nach dessen Schilderungen bereits seit vielen Jahren - vom Tennisverein und auch beruflich. Es sei ein „freundschaftlich-kollegiales Verhältnis“ gewesen. „Sie war eine hübsche, attraktive Frau.“
Dass DNA-Spuren des Mannes an etlichen Kleidungsstücke des Opfers zu finden waren, obwohl er der Frau nichts ausgezogen haben will, schob der Verteidiger auf die „übliche Fummelei“, auch der Angeklagte erklärt sich das so. Immer wieder musste er auf Nachfragen des Gerichts aber einräumen, dass bestimmte Spurenlagen nicht zu seinen Schilderungen des Ablaufs passen, was ihm selbst ein Rätsel sei. „Die Gutachten sind mit der Verantwortung des Angeklagten, die Frau sei nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gestürzt, nicht in Einklang zu bringen“, glaubte ihm die Staatsanwaltschaft nicht.
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