Reding begrüßt Verweis von Facebook-Beschwerde an EU-Gericht
Brüssel/Wien (APA) - Die EU-Kommission sieht den Verweis einer österreichischen Beschwerde gegen Facebook an den Europäischen Gerichtshof (E...
Brüssel/Wien (APA) - Die EU-Kommission sieht den Verweis einer österreichischen Beschwerde gegen Facebook an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen „positiven Schritt“. Justizkommissarin Vivian Reding verfolge die Datenschutz-Verfahren des Juristen Max Schrems in Irland und nun wohl auf europäischer Ebene mit großer Spannung, sagte ihre Sprecherin Mina Andreeva auf APA-Anfrage in Brüssel am Mittwoch.
Reding drängt seit längerem auf eine Reform des EU-Datenschutzrechts. Bisher müssen Bürger, die eine Beschwerde gegen eine Firma wegen der Verletzung ihrer Privatsphäre haben, diese an deren EU-Standort einbringen - im Fall von Facebook musste Schrems dafür nach Irland. Die Justizkommissarin legte den Staaten einen Entwurf für eine Grundverordnung vor, nach der künftig auch eine Beschwerde im Heimatland möglich ist. Der Entwurf wird wegen großer Differenzen unter den EU-Staaten noch immer von den Ministern diskutiert und soll bis 2015 beschlossen werden.
Bei der „Safe-Harbour“-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, die die Übermittlung von Facebook-Daten aus Europa an die US-Behörden ermöglicht, will Reding nachbessern. In der damaligen Festlegung hieß es, personenbezogene Daten dürften an die USA weitergegeben werden, da dort angemessener Datenschutz gewährleistet werde. Die Justizkommissarin habe den Amerikanern 13 Verbesserungsvorschläge übermittelt, wovon zwölf umgesetzt worden sein. Der offene Punkt: Die USA erlauben es den Behörden, aus Gründen der nationalen Sicherheit nach Daten über Personen zu greifen. In der Frage habe es von US-Seite bisher keine Garantien gegeben, die Möglichkeit nur beschränkt auf einzelne Fälle zu nutzen, heißt es von der EU-Kommission.
~ ISIN US30303M1027 WEB https://www.facebook.com/ ~ APA472 2014-06-18/16:18
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