Stadler-Prozess: Verteidigung plädiert auf Freispruch

Wien (APA) - Der Verteidiger von Ewald Stadler hat in dessen Nötigungs-Prozess in seinem Schlusswort auf Freispruch für den Erst- wie auch d...

Wien (APA) - Der Verteidiger von Ewald Stadler hat in dessen Nötigungs-Prozess in seinem Schlusswort auf Freispruch für den Erst- wie auch den Zweitangeklagten Robert Stelzl plädiert. Erstens habe die Nötigung nicht stattgefunden und zweitens wären die Fotos, hätte es den Versuch gegeben, nicht zur Nötigung geeignet gewesen, sagte der Verteidiger am Mittwoch. Mit dem Urteil wurde um etwa 18.00 Uhr gerechnet.

Staatsanwältin Stefanie Schön hatte in ihrem Schlusswort auf ein Motiv Stadlers verwiesen - und dieses im „Verlust der Macht“ aufgrund der Neugründung des Bildungsinstituts durch die FPÖ-Parteispitze gesehen. Der als Zeuge geladene Johann Gudenus habe „sehr glaubhaft“ das Treffen vom 22. Dezember 2006 in Wien geschildert, bei dem laut seinen Angaben Stadler mit der Veröffentlichung der inkriminierenden „Wehrsport“-Fotos des jugendlichen Straches gedroht haben soll, sofern nicht die Freiheitliche Akademie weiterhin als förderungswürdig gewertet wird.

Auch schenkte die Staatsanwältin den Angaben von Stadlers Gattin, wonach diese mit dem Angeklagten am 22. Dezember tagsüber Weihnachtseinkäufe - und zwar nicht in Wien - getätigt haben will, wenig Glauben. „Ich persönlich hatte den Eindruck, dass die Zeugin grundsätzliche Begebenheiten von Weihnachtseinkäufen geschildert hat“, sagte sie.

Stadler und sein Mitarbeiter Stelzl seien nicht davor zurückgeschreckt, das Delikt der schweren Nötigung zu begehen, sagte Schön. Das Besondere sei, dass gerade ein Nationalratsabgeordneter und ein Parteimitarbeiter nicht davor zurückgeschreckt seien, strafrechtliche Taten zu setzen. „Und zwar zu Durchsetzung der parteipolitischen Interessen.“

Verteidiger Gernot Steier erklärte in seinem Schlusswort, er stelle eben das Vorliegen eines Motives in Abrede: „Was hätte er damit gewonnen?“

Und auch das vorgeworfene Delikt der schweren Nötigung wäre bei Vorliegen des Versuches nicht gegeben gewesen. Denn schwere Nötigung setze die Drohung der Zerstörung der gesellschaftlichen Stellung oder der wirtschaftlichen Existenz voraus. „Es ist keine Drohung in diesem Sinne, wenn ich versuche, den Parteiobmann mit seiner Vergangenheit zum Rücktritt zu zwingen“, so der Verteidiger. Im Zuge eines Machtkampfes auf politischer Ebene wäre es zulässig, derartige Dinge „auszugraben“.

Auch die wirtschaftliche Zerstörung wäre nicht gegeben: „Denn für einen Zahntechniker hat es überhaupt nichts zu sagen, ob er in seiner Jugend ein Neonazi war oder nicht, oder ob er an Wehrsportübungen teilgenommen hat“, so Steier. Es sei nicht die Vernichtung der wirtschaftlichen Stellung, wenn jemand als Parteiobmann abdanken muss und „seiner erlernten Tätigkeit nachkommen muss wie vorher“.

Auch betreffe es nicht Straches gesellschaftliche Stellung, da sich dieser bewusst nicht vom rechten Rand abgrenze - diese sei vielmehr seine Welt. „Da wird er nicht ruiniert, durch die Bekanntgabe der Fotos“.

Stadler schlug in dieselbe Kerbe: „Hätte ich tatsächlich einen Machtkampf gewinnen wollen, dann hätte ich mit diesen Fotos ganz was anderes gemacht“, sagte er. Mit der Veröffentlichung der Fotos hätte er „gar nichts zu gewinnen gehabt“, sagte Stadler. Zum Vorwurf, er habe die Fotos am 22. Dezember Gudenus gezeigt, sagte er, er habe diese damals noch gar nicht gehabt: „Es gab diese Fotos körperlich greifbar erst nach Weihnachten 2006.“

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