Freihandelsabkommen EU/USA: Kritik deutscher Verbraucherschützer
Berlin (APA/AFP) - Angesichts der seit einem Jahr laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über das transatlantische Freihandelsa...
Berlin (APA/AFP) - Angesichts der seit einem Jahr laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) hat der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Kurskorrekturen gefordert. Das Vorsorgeprinzip der EU beim Verbraucherschutz sei nicht verhandelbar, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller am Donnerstag in Berlin.
Es dürfe nicht sein, dass zum Nachteil der Verbraucher Kompromisse auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner erzielt würden und „hinterher das Schlechteste beider Welten gilt“. Zugleich forderte der vzbv häufigere Konsultationen der Öffentlichkeit im Rahmen der TTIP-Verhandlungen, die am 14. Juli in die sechste Runde gehen.
Das viel diskutierte Chlorhendl stehe symbolisch für die Sorge, dass verbraucherpolitische Errungenschaften in der EU durch das Freihandelsabkommen verloren gingen, sagte Müller. Selbst wenn das Chlorhuhn aus den Verhandlungen ausgeklammert wird, „wären wir nicht beruhigt“. Denn es gebe jede Menge anderer Produkte, deren Regeln dem europäischen Vorsorgeprinzip folgten. Es sei nicht ausgeschlossen, dass dieses aufgeweicht werde und damit das US-Nachsorgeprinzip Einzug halte. „Das bedeutet Saubermachen am Ende, aber Produzieren wie man will“, kritisierte Müller mit Blick auf die Chlorhühner, die in den USA am Ende der Schlachtkette mit einer Chlorlösung desinfiziert werden.
Zudem sei das Nachsorgeprinzip verbunden mit dem „scharfen Schwert der Class Action“. Diese in den USA verbreiteten Sammelklagen wolle in Europa niemand, gab Müller zu bedenken.
In Europa gehe es um mehr als nur den gesundheitlichen Verbraucherschutz, nämlich um Fragen des Umgangs mit Tieren, Pflanzen und Umwelt, erklärte der vzbv. Ethische Grundfragen hätten für Verbraucher eine hohe Bedeutung. Gegen diese Haltung gebe es derzeit von Seiten der USA „ernsthaften Druck“, sagte die Bereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, Helga Springeneer. Der EU werde vorgeworfen, Verbraucherschutzmaßnahmen nicht wissenschaftlich fundiert einzuführen, sondern rein politisch zu argumentieren.
Die ethisch-moralische Dimension müsse aber weiter ein Grund für die Kennzeichnung von Lebensmitteln sein dürfen, forderte Müller. Aus US-Sicht könne die in Europa verbreitete Kennzeichnungskultur hingegen als „diskriminierendes Handelshemmnis“ gewertet werden. Eine gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Prinzipien in für Verbraucher sensiblen Bereichen lehne der Verband daher ab, erklärte Müller. „Das wäre ein Blankoscheck für die künftige Entwicklung“, warnte er.
Der vzbv schlage zudem vor, das umstrittene Kapitel des Investorenschutzes aus den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen auszuklammern. „Eine Schiedsgerichtsbarkeit ist nicht nötig“, sagte Müller. Springeneer plädierte dafür, auch das Thema Datentransfer von der Agenda zu nehmen, da es kaum vom Thema Datenschutz zu trennen sei, das nicht auf der Tagesordnung der TTIP-Verhandlungen stehe. Auch Finanzdienstleistungen sollten nicht Gegenstand der Gespräche sein, da die Ziele der internationalen Aufräumarbeiten nach der Finanzkrise nur schwer mit der Freihandelslogik von TTIP vereinbar seien.
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