Schuldspruch für Ex-FPÖ-Politiker Königshofer wegen Verhetzung
Der ehemalige Abgeordnete soll auf seiner Homepage ethnisch-religiöse Gruppen herabgesetzt haben. Königshofer wurde zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Dass der Politik nicht mehr alles erlaubt ist, zeigt der (tiefe) Fall des Ex-FPÖ-Nationalrates Werner Königshofer. 2011 war er aus der FPÖ ausgeschlossen worden, nachdem er das Attentat von Norwegen mit der Fristenlösung verglichen hatte.
Eine Verurteilung wegen übler Nachrede folgte 2012. Ein Kriminalbeamter hatte geklagt, weil ihm Königshofer unterstellte, unter dessen Namen eine Datei mit einem gescannten Zeitungsartikel an die Neonazi-Homepage alpen-donau.info gemailt zu haben. Zu diesem Zeitpunkt liefen auch bereits Ermittlungen wegen Verhetzung.
Der frühere Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger hatte 2011 mehrere Sachverhalte zur Anzeige gebracht. Einerseits ein Mail Königshofers an den Tiroler Landtag und Einzelpersonen, in dem er auf die 2. Tiroler Integrationsenquete im Jahr 2011 mit dem Buch „Albtraum Zuwanderung“ und Ausführungen über einen geringeren IQ bei Einwanderern replizierte.
Ebenso angeklagt wurde ein 173-seitiges Schriftwerk auf der von Königshofer betriebenen Homepage www.koenigstiger.at, in dem es nur von herabwürdigenden Thesen gegenüber „Orientalen“ und Muslimen wimmelte. Als gestern am Landesgericht Richterin Martina Kahn daraus etliche Vergleiche von Menschen mit Wesen aus dem Tierreich verlas, stockte Zuhörern der Atem.
Königshofer erschien die fremdverfasste Schrift „in Grundzügen vernünftig“ – jedenfalls der Meinungsfreiheit entsprechend.
Richterin Martina Kahn widersprach klar: „Meinungsfreiheit ist auch nach der Menschenrechtskonvention nicht schrankenlos ausnutzbar. Sie endet da, wo sie andere in Rechten beschneidet. Sie haben hier Verachtung und Gehässigkeit geschürt, dazu Ängste erzeugt!“ Zur Verurteilung von 2012 erging nicht rechtskräftig eine unbedingte Zusatzstrafe von 800 Euro.
Da das Mail an den Landtag keiner größeren Öffentlichkeit zugegangen war, erging hierzu ein Freispruch.