„Stabi-Pakt“ - EU-Säule auf schwankendem Fundament
Berlin (APA/Reuters) - Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble, der Hohepriester der soliden Haushaltsführung, hat einen einfachen Sat...
Berlin (APA/Reuters) - Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble, der Hohepriester der soliden Haushaltsführung, hat einen einfachen Satz parat, wenn Europa wieder einmal im Fadenkreuz von Kritikern steht: „Europa ist eben kompliziert“, sagt er dann. Das gilt für vieles, ganz besonders aber für den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Die Grundsätze und Einzelregelungen des Stabilitätspaketes verteilen sich auf eine Vielzahl von Vertragstexten und Verordnungen. Eigentlich sollte der Pakt in Zeiten der gemeinsamen Währung für eine solide Finanzpolitik in Europa sorgen. Tatsächlich ist die Euro-Zone aber in den letzten Jahren mit überbordenden Defiziten und Staatsschulden nur knapp am Abgrund vorbeigeschrammt. Eigentlich sollte der Pakt den Ländern der Europäischen Union einen mit konkreten Zahlen beschriebenen Pfad für eine solide Budgetpolitik aufzeigen. Tatsächlich aber sind Kollisionen mit diesen „Leitplanken“ fast zur Regel geworden. Und eigentlich sollte das Vertragswerk beim Bürger und an den Märkten für Vertrauen sorgen. Tatsächlich jedoch galt Europa noch vor kurzem als das größte Risiko der Weltwirtschaft. Seine Bürger, das weisen Umfragen aus, äußern immer mehr Zweifel und wählten zuletzt verstärkt EU-kritische Parteien.
Wer sich kritisch dem Stabilitätspakt nähert, betritt dennoch vermintes Gelände - gerade in Deutschland. Das muss gerade Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erfahren, obwohl er versichert, er wolle das Regelwerk gar nicht ändern. Das hindert den einen oder anderen Unionspolitiker nicht daran, ihm gewissenlose Paktiererei mit notorischen Schuldenmachern vorzuwerfen, zum Schaden deutscher Steuerzahler und des Euro.
Den Kern des Paktes, der ausdrücklich nicht nur Stabilitäts- sondern auch Wachstumspakt heißt, beschreibt ein Satz und zwei Zahlen. „Die Mitgliedsstaaten vermeiden übermäßige öffentliche Defizite“, heißt es im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Artikel 126. Dazu sind in einem Protokoll zwei Grenzwerte formuliert: die Defizit-Marke von drei Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung sowie für die Staatsschulden eine kritische Marke von 60 Prozent. Bei deren Überschreitung droht dem EU-Mitgliedsland Ungemach in Form von Auflagen und Vorgaben. Am Ende eines mehrstufigen Prozesses steht die ultimative Drohung einer Milliardenstrafe. Zudem wurde zuletzt als übergreifendes Ziel das des mittelfristig ausgeglichenen Haushalts stärker betont.
Nachdem der Pakt 2005 - nach Regelverletzungen auch von Deutschland - gelockert wurde, wurden 2011 - als eine Lehre aus der Euro-Schuldenkrise - die Zügel angezogen. Der Abbau von überhöhten Schuldenbergen wird damit stärker ins Visier genommen mit konkreten bezifferten Abbaupfaden. Beim Defizit kann die EU-Kommission schon eingreifen und Korrekturen verfügen, wenn der Grenzwert von drei Prozent noch gar nicht erreicht ist. Und das Sanktionsverfahren wurde verschärft und mit quasi-automatischen Komponenten versehen, wenn der Haushalt eines Landes aus dem Ruder läuft.
Doch die schnöde Realität in der Europäischen Union weist aus: Regelverstöße sind keine Ausnahme, sondern ein permanentes Ärgernis. Die Eurozone insgesamt weist seit Jahren regelmäßig ein Etatdefizit oberhalb von drei Prozent aus. 2013 sank die Quote exakt auf den Referenzwert. Die EU der 28 hat das im vergangenen Jahr nicht geschafft. Zehn EU-Länder überschritten 2013 die Drei-Prozent-Marke beim Budget-Defizit, wie Zahlen der Statistikbehörde Eurostat zeigen. Den Vogel schoss Slowenien mit fast 15 Prozent ab. Im Jahre 2010, als die Euro-Schuldenkrise so richtig in Gang kam, waren es sogar 23. Und bei der Schuldenquote lagen zuletzt 16 EU-Staaten höher als 60 Prozent, auch Deutschland mit gut 78 Prozent und - als Spitzenreiter - Griechenland mit 175 Prozent.
Die beiden EU-Wirtschaftsschwergewichte Deutschland und Frankreich haben schon früher gegen Vorgaben des Paktes verstoßen und tun es noch - Deutschland aktuell beispielsweise beim Kriterium der Gesamtverschuldung. Was zudem die Glaubwürdigkeit des Regelwerks erschüttert: die empfindliche Bestrafung einer Haushaltsführung sieht zwar seit der Reform 2011 noch bedrohlicher aus, es gab und gibt sie bislang aber nicht. Der Pakt, so sagen die meisten Experten, bietet eben immer noch genügend Spielräume. Und auffallend oft betonen Schäuble und andere führende Politiker in Deutschland die „Flexibilität“ des Paktes.
Diese Flexibilitäten und Unschärfen gibt es im Pakt und seinen flankierenden Bestimmungen häufig. Dabei dreht sich viel darum, wie überhöhte Defizitzahlen von der Kommission und dem EU-Rat letztlich zu bewerten sind und welche Folgen damit verbunden sind. So haben die Prüfer in Brüssel nicht nur die drögen Zahlen zu bewerten. Sie sollen beispielsweise auch berücksichtigen, ob ungeachtet eines zu hohen Fehlbetrags die Entwicklung im Haushalt eines Landes dennoch in die richtige Richtung geht. Wenn eine Regelverletzung nur als vorübergehend eingestuft wird, sind die Folgen gleichfalls milder. Gleiches gilt, wenn einem Regelverletzer zugebilligt wird, dass besondere Bedingungen, auf die das Land keinen Einfluss hat, die Malaise ausgelöst haben. Viel konkreter wird man da aber nicht. Insgesamt soll die EU-Kommission auch „sonstige einschlägige Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedsstaats“ mitberücksichtigen, heißt es.
Auch bei der Definition des Defizits, um das sich so viel beim Stabilitätspakt dreht, gibt es „Flexibilitäten“. So heißt es an einer Stelle in der EU-Verordnung 1466/1997 für den Fall von zu hohen Defiziten, dass „der Rat und die Kommission größeren Strukturreformen“ Rechnung tragen sollten. Ausdrücklich werden dabei Reformen zur „Steigerung des nachhaltigen Potenzialwachstums“ genannt, die langfristig positiv auf die Haushaltsentwicklung wirken. Darüber hinaus werden die Kosten von teuren Rentenreformen, die die Schuldenzahlen nach oben treiben können, als Grund für eine mildere Bewertung akzeptiert.
Schließlich gibt es offene „Entschuldigungen“ für höhere Defizit- und Schuldenwerte. „Bei einem außergewöhnlichen Ereignis, das sich der Kontrolle des betreffenden Mitgliedstaats entzieht und erhebliche Auswirkungen auf die Lage der öffentlichen Finanzen hat, oder bei einem schweren Konjunkturabschwung im Euro-Währungsgebiet oder in der Union insgesamt kann den Mitgliedstaaten gestattet werden, vorübergehend von dem Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel ... abzuweichen“, lautet eine Maßgabe. Wenn in guten Zeiten mehr für die Stabilität getan wird, kann man in schlechteren Zeiten etwas großzügiger sein.
Ganz so kompromisslos, wie manche tun, ist der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt also nicht. Hoffnung kann Regelverletzern der Satz geben: „Die Kommission schenkt allen sonstigen Faktoren gebührende und ausführliche Beachtung, die aus Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind, um die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien in umfassender Weise zu beurteilen, und die der Mitgliedstaat dem Rat und der Kommission vorgelegt hat.“
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