Ärzte nach Tod von Dreijähriger in Innsbruck vor Gericht
Innsbruck (APA) - Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens nach einem Routineeingriff in der Innsbrucker Klinik im Oktober 2011 mussten sich...
Innsbruck (APA) - Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens nach einem Routineeingriff in der Innsbrucker Klinik im Oktober 2011 mussten sich am Montag am Landesgericht Innsbruck drei Ärzte verantworten. Den Medizinern wurde das Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Die Verteidiger kritisierten, dass ein Privatgutachten bereits vor Beginn veröffentlicht worden war.
Rechtsanwalt Mathias Kapferer meinte vor Gericht, der Verfasser dieses Gutachtens führe außerdem „einen Krieg gegen die Kinderklinik“. Weitere Gutachten würden die Unschuld der angeklagten Mediziner beweisen, betonten die Verteidiger unisono. Auch die Staatsanwaltschaft wurde von den Rechtsanwälten beschuldigt, die Pflicht zur Objektivität vernachlässigt zu haben. Die Sedierung mit Propofol sei die „bestmögliche Behandlung“ gewesen. Das Risiko eines Propofol-Infusionssyndrom (PRIS), an dem das Mädchen gestorben sei, liege bei eins zu einer Million.
Der angeklagte 41-jährige Facharzt für Pädiatrie bekannte sich vor Richter Bruno Angerer nicht schuldig. Seine Aufgabe sei es gewesen, das Kind bereit, also sediert, für eine Kontrolluntersuchung zu halten. Zu diesem Eingriff sei es dann aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem HNO-Arzt und der Anästhesiologin nicht gekommen. Wegen Personalmangels sei die Untersuchung im HNO-OP nicht möglich gewesen. „Weil das Kind langsam aufzuwachen drohte, erhöhte ich die Dosis im Laufe des Tages“, sagte der aus Luxemburg stammende Arzt.
Während seiner Dienstzeit habe die Dreijährige keinerlei Auffälligkeiten gezeigt, sagte der Arzt. Propofol sei für Kinder unter 16 Jahren nicht offiziell zugelassen, deswegen gebe es keine medizinischen Empfehlungen zur Höhe der Dosierung für Kleinkinder. Dieser „Off-Label-Use“ sei in der Pädiatrie jedoch gängig, weil die entsprechenden Studien fehlen würden, fügte der Mediziner hinzu.
Die Ärzte sollen laut Staatsanwaltschaft durch eine zu lange Verabreichung des Narkosemittels Propofol den Tod der dreijährigen Patientin verursacht haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu drei Jahre Haft. Der Prozess war für drei Tage anberaumt, das Urteil wurde für Mittwoch erwartet.
Das Mädchen war am 15. Oktober in das Bezirkskrankenhaus Schwaz eingeliefert worden, weil es beim Spielen Klebstoff verschluckt hatte. Von dort war das Kind aber umgehend an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden. Noch am selben Tag sei unter Narkose eine endoskopische Untersuchung der oberen Atemwege vorgenommen worden.
Die Narkose war laut der ärztlichen Direktorin „ohne Zwischenfälle“ verlaufen. Das Kind wurde danach routinemäßig auf die Intensivstation verlegt und weiterbehandelt. Zu der Verschlechterung, die schließlich in einem Multiorganversagen des Kindes mündete, sei es schließlich rund vier Tage später gekommen.