StGB-Reform: „Berufsmäßige Begehung“ soll Gewerbsmäßigkeit ablösen

Walchsee/Wien (APA) - Die noch unter Ex-Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eingesetzte Experten-Gruppe, die eine Reform des Strafgesetzbuch...

Walchsee/Wien (APA) - Die noch unter Ex-Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eingesetzte Experten-Gruppe, die eine Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) erarbeiten soll, strebt bei Delikten gegen Leib und Leben eine moderate Anhebung der Strafen an. Bei Vermögensdelikten sollen die Wertgrenzen nach oben korrigiert werden. Außerdem soll der Begriff der „berufsmäßigen Begehung“ die bisherige Gewerbsmäßigkeit ablösen.

Die Experten-Gruppe wolle mit ihren Vorschlägen grundsätzlich keinen Anstieg des Strafvolumens und keine „Neukriminalisierung“ bewirken und „Bewährtes nicht leichtfertig aufgeben“. Das betonte ihr Leiter, Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, am Dienstag beim 23. Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, das im heurigen Jahr in Walchsee in Tirol stattfindet.

Die Vorhaben, auf die sich die Experten in bisher 14 Sitzungen geeinigt haben - ein abschließendes Treffen ist für kommenden Montag vorgesehen -, widersprechen teilweise Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Dieser hatte nach seinem Amtsantritt angekündigt, die Gewerbsmäßigkeit, die bei Einbrüchen oder Betrügereien im kleinkriminellen Bereich oft zur Begründung von U-Haft herangezogen wird, „eindämmen“ zu wollen. Den Untreue-Paragrafen §153 StGB möchte Brandstetter um das Tatbestandsmerkmal der persönlichen Bereicherungsabsicht ergänzen, die sich strafverschärfend auswirken soll.

Für letzteres sieht die Experten-Gruppe keine Notwendigkeit. „Am Tatbestand der Untreue gibt es aus unserer Sicht nichts zu ändern“, stellte Pilnacek fest. Auch die vorgesehene Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren halte man für ausreichend.

Dafür soll zukünftig die „berufsmäßige Begehung“ die derzeit in §70 StGB geregelte Gewerbsmäßigkeit ersetzen. Diese wäre dann gegeben, wenn sich jemand durch die wiederkehrende Begehung einer Straftat ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen verschafft und der Betreffende in den letzten zwölf Monaten vor der zu beurteilenden Straftat bereits zumindest zwei solcher Taten begangen hat. Der Vorteil der Neuregelung läge daran, „dass es bei der berufsmäßigen Begehung nicht mehr auf die innere Tatseite ankommt“, sagte Pilnacek. Einige ranghohe Anklagevertreter meldeten allerdings vor allem hinsichtlich der praktischen Umsetzung umgehend Zweifel an. „Ich halte die Formulierung für sehr bedenklich, meinte etwa die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Innsbruck, Brigitte Loderbauer.

Diskussionen unter den versammelten Staatsanwälten löste auch die Absicht aus, dass bei Vermögensdelikten die derzeitigen Wertgrenzen von 3.000 bzw. 50.000 Euro auf 5.000 bzw. 300.000 Euro angehoben werden sollen. Loderbauer befürchtete, dies werde zu einer deutlichen Mehrbelastung der Bezirksanwälte führen, „die zeitlich jetzt schon am Limit sind“. Andere Teilnehmer zeigten sich wiederum irritiert, dass die Wertgrenzen zwar nach oben korrigiert, die Strafgrenzen von maximal zehn Jahren für schweren Betrug, Untreue und Veruntreuung aber beibehalten werden sollen.

Wie Pilnacek ankündigte, will die Experten-Gruppe ihre Ergebnisse im Juli vorlegen. Sollte es mit der politischen Umsetzung klappen, könnten diese „wahrscheinlich nicht mit Jänner, aber im Verlauf des Jahres 2015“ in Kraft treten. Um einen „großen Wurf“ dürfte es sich dabei nicht handeln. Es sei „wenn überhaupt nur eine Teilreform“, räumte Pilnacek ein. Diese sei „nicht ausbalanciert, weil die Zeit zu kurz war, um gediegen nachzudenken, was notwendig wäre, um ein gutes Gesetz zu verbessern“.