Neuer Pendlerrechner startet, AK fordert Total-Reform
Arbeitnehmer können ihr Pendlergeld ab heute nochmals neu berechnen.
Wien –Wer sich vom neuen Pendlerrechner bislang falsch eingeschätzt gefühlt hat, bekommt ab heute eine zweite Chance: Das Finanzministerium will die neue Version des umstrittenen Online-Rechners heute online stellen.
Die Arbeiterkammer hatte zahlreiche Beschwerden verzeichnet, weil der Rechner realitätsfremde Fahrtrouten für die Berechnung heranzog – vielfach zum Nachteil der Pendler. Nun wurden grobe Mängel beseitigt, was zu besseren und realistischeren Ergebnissen für die Pendler führen soll. Ganz zufrieden ist die AK dennoch nicht: „Das Chaos beim Pendlerrechner zeigt einmal mehr, dass das Pauschale in dieser Form überholt ist. Es braucht ein einfaches, transparentes und gerechteres Pendlergeld, das wirklich hilft“, betonte AK-Präsident Rudi Kaske. Die Konsumentenschützer haben folgende Tipps für Pendler:
1 Nochmals versuchen: Eine neue Abfrage durch den Pendlerrechner bringt für Pendler demnach nur Vorteile. Sie sollten eine neue Pendlerrechner-Abfrage durchführen. Egal ob man den alten Pendlerrechner, der seit Februar 2014 online ist, schon benutzt hat oder nicht: Eine neue Abfrage zahle sich in jedem Fall aus.
2 Frist beachten: Wer Pendlerpauschale und Pendlereuro im Wege der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen lässt, muss den neuen Ausdruck des Pendlerrechners bis spätestens 30. September 2014 beim Arbeitgeber abgeben. Andernfalls können Pendler das Pendlerpauschale und den Pendlereuro im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
3 Keine Verschlechterung: Kommt es durch den neuen Pendlerrechner im Einzelfall zu einer Verschlechterung gegenüber dem alten Pendlerrechner, kann bis Ende 2014 der ursprünglich abgegebene Ausdruck des alten Pendlerrechners weiterberücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2015 ist jedenfalls der Ausdruck des neuen Pendlerrechners zu verwenden.
4 Im Einzelfall falsch: Auch wenn der neue Pendlerrechner falsche oder gar keine Ergebnisse liefert, kann man im Wege der Arbeitnehmerveranlagung das tatsächlich zustehende Pendlerpauschale und den Pendlereuro beantragen, bemerkte die AK. Sie rät, Unstimmigkeiten zu melden. (TT)