StGB-Reform: Höhere Strafen bei „grober Fahrlässigkeit“
Walchsee/Wien (APA) - Die zur Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) eingesetzte Experten-Gruppe möchte bei Delikten gegen Leib und Leben die St...
Walchsee/Wien (APA) - Die zur Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) eingesetzte Experten-Gruppe möchte bei Delikten gegen Leib und Leben die Strafrahmen „moderat“ anheben, wie Sektionschef Christian Pilnacek am 23. Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Walchsee ausführte. Dazu soll der Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ ins StGB einfließen.
Eine „ungewöhnliche und auffallende Sorgfaltswidrigkeit“, bei welcher der Eintritt einer Körperverletzung gleichsam „vorhersehbar“ ist, soll demnach eine strengere Strafe als bisher bewirken. Bei einer mit Vorsatz begangenen schweren Körperverletzung wiederum wollen die Experten den Strafrahmen auf bis zu fünf (bisher drei), bei einer schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen auf bis zu zehn (bisher fünf) Jahre erhöhen.
Wohnungseinbrecher oder bewaffnete Einbrecher sollen ab dem kommenden Jahr härter bestraft werden als Personen, die Keller oder Lagerräumlichkeiten aufbrechen. Eine entsprechende Differenzierung wird im StGB geschaffen. Pilnacek kündigte außerdem Ergänzungen im Bereich des Computerstrafrechts an: Die öffentliche Bloßstellung im Internet - vor allem in sozialen Medien wie Facebook und Twitter - soll eben so strafrechtlich geahndet werden wie der widerrechtliche Zugriff auf Daten.
Einschränken wollen die Experten dagegen die lebenslangen Freiheitsstrafen, die es derzeit etwa im Suchtmittelgesetz oder sogar im Umweltstrafrecht gibt. Lebenslang soll ab 2015 auf vorsätzlich begangene Kapitalverbrechen wie Mord beschränkt werden. Für schweren Raub mit Todesfolge oder Sexualdelikte, bei denen das Opfer fahrlässig zu Tode kommt, reichen nach Ansicht der Expertengruppe zeitlich begrenzte Freiheitsstrafen aus.