Spindelegger sieht Hypo-Sondergesetz durch Gutachten abgesichert
Wien/Klagenfurt (APA) - Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) hat am Dienstag im ausnahmsweise zumindest vorübergehend öffentlichen Fina...
Wien/Klagenfurt (APA) - Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) hat am Dienstag im ausnahmsweise zumindest vorübergehend öffentlichen Finanzausschuss angedeutet, dass er das Hypo-Sondergesetz durch ein erstes von zwei bestellten Gutachten abgesichert sieht. Die „vorgesehenen Eingriffe“ seien „zur Zielerreichung geeignet und erforderlich“, heißt es etwa in der zehnseitigen Stellungnahme eines Rechtsprofessors.
Universitätsprofessor Bernhard Raschauer kommt in seiner zehnseitigen „Verfassungsrechtlichen Stellungnahme zu Fragen des Hypo-Alpe-Adria-Gesetzes“, die der APA vorliegt, unter anderem zum Schluss, dass die durch das vorliegende Gesetzespaket vorgesehenen Eingriffe in Vermögenswerte Privatrechte durch ein öffentliches Interesse von erheblichem Gewicht gerechtfertigt sind“. Für seine Beurteilung spreche auch die vorgesehene Abwicklungsrichtlinie der EU, die ab 2016 umgesetzt werden soll.
Er sieht aber auch drei kritische Punkte. Diese betreffen stark verkürzt gewisse Rechte der ehemaligen Hypo-Mutter BayernLB, dass Nachrangverbindlichkeiten per Gesetzeskundmachung trotz Sicherheiten wie Landeshaftungen erlöschen und grundsätzlich „die sogenannte ‚Aufhebung der Landeshaftung‘“.
Der Gesetzesentwurf - bestehend aus insgesamt vier Gesetzen und zwei Novellierungen - präsentiere grundsätzlich aber „plausible Überlegungen zur Abgrenzung des Kreises der in erster Linie betroffenen Rechtsträger im Interesse der Herstellung der Lastengerechtigkeit“, schreibt Raschauer weiter ganz im Sinne der bisherigen Argumentation Spindeleggers und der Bundesregierung. „Das Abstreifen der bankrechtlichen Relevanz der abschmelzenden Ausfallsbürgschaft des Landes ist ein notwendiger Systembaustein eines Abwicklungsmodells, da anders Lastenverteilungsgerechtigkeit nicht herbeigeführt werden kann.“
Ganz zum Schluss schreibt der Universitätsprofessor: „Diese Beurteilung schließt nicht aus, dass im Rahmen einer eingehenderen Analyse in Einzelaspekten Unstimmigkeiten hervorkommen können.“ Trotzdem: „An der Verfassungsmäßigkeit der wesentlichen Elemente des vorliegenden Entwurfs ist (...) nicht zu zweifeln.“
Neuerliche Kritik am Gesetz kam indes in Aussendungen vom Team Stronach: Klubobfrau Kathrin Nachbaur sprach hier wie auch im Ausschuss von einem „sonderbaren Sondergesetz“. Einerseits ortet sie in der „einseitigen“ Gläubigerbeteiligung einen „Akt der Willkür“ der Bundesregierung, aber andererseits sei es „grundsätzlich gut, dass nicht nur die Steuerzahler zur Kassa gebeten werden“.
Der Finanzausschussvorsitzende Andreas Zakotelsky, Parteikollege des Finanzministers, meinte, der heutige Ausschuss habe den Grundstein für einen „geordneten und raschen Abbau der Vermögenswerte der Hypo“ geschaffen.
~ WEB http://www.hypo-alpe-adria.com ~ APA422 2014-06-24/14:27