Fall Azra

Ärzte in Tirol vor Gericht: Gutachterin sprach von zu hoher Dosis

Richter Bruno Angerer führt den Vorsitz im Prozess.
© Andreas Rottensteiner / TT

Der Prozess am Innsbrucker Landesgericht wurde mit der Präsentation mehrerer Gutachten fortgesetzt. Die als Gutachterin bestellte Anästhesistin Sylvia Fitzal sprach von einer zu hohen verabreichten Dosis Propofol. Ein Urteil wird für heute, Mittwoch, erwartet.

Innsbruck – Im Prozess am Landesgericht Innsbruck nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens an der Klinik hat die als Gutachterin bestellte Anästhesistin Sylvia Fitzal am Mittwoch von einer zu hohen verabreichten Dosis Propofol gesprochen. Die empfohlene Menge sei von den behandelten Ärzten nicht eingehalten worden, fügte sie hinzu. Das Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

Die drei wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Ärzte haben laut Staatsanwaltschaft dem Kind zu viel und zu lange das Narkosemittel Propofol verabreicht. Das Mädchen sei nach einer 46-stündigen Sedierung an einem Propofol-Infusionssyndrom (PRIS) gestorben. Dieses hätte man laut der Gutachterin jedoch schon früher erkennen müssen.

„Im Laufe des zweiten Tages gab es bereits drei bis vier Kennzeichen eines PRIS“, erklärte Fitzal am dritten Prozesstag. Deshalb hätte man am späten Nachmittag des zweiten Tages das PRIS bereits erkennen müssen, führte die Gutachterin aus. Nach dem Eintreten erster Warnhinweise hätten sofort weitere Befunden eingeholt werden müssen, um rasch eine Gegentherapie für ein beginnendes PRIS einleiten zu können.

Fitzal kritisierte auch die lange Intubation des Kindes

Die Anästhesistin kritisierte auch die lange Intubation des Kindes. „Bereits nach dem ersten Eingriff hätte man die Extuabtion des Kindes durchführen und die Sedierung einstellen können“, meinte Fitzal. Ein Zweitinspektion der Atemwege sei zwar notwendig gewesen, für diese hätte man die Sedierung in der Zwischenzeit jedoch nicht aufrechterhalten müssen. Der ebenfalls als Gutachter bestellt HNO-Arzt Andreas Temmel meinte hingegen, dass eine Extubation erst 24 Stunden nach der Erstuntersuchung möglich gewesen wäre.

Das Mädchen war am 15. Oktober an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden, weil es beim Spielen auf eine Tube Superkleber gebissen hatte. Bei der Erstuntersuchung habe der behandelnde Arzt eine Schwellung im Bereich der Atemwege festgestellt, weswegen das Kind intubiert und auch mit Propofol sediert werden musste. Am nächsten Tag sollte das Kind bei einer Kontrolluntersuchung extubiert und die Propofolzufuhr gestoppt werden.

Zu diesem Eingriff war es jedoch wegen Meinungsverschiedenheiten über den zu benützenden Operationssaal sowie wegen Koordinationsproblemen nicht gekommen, erklärten Zeugen. Angeklagt waren zwei Kinderärzte, sowie eine Anästhesistin, die dem Kind das Propofol während dieser zwei Tage verabreicht hatten.

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