Schiiten in Österreich fechten Vertretungsanspruch der IGGiÖ an
Wien (APA) - Der Vertretungsanspruch der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) für alle Muslime wird nun gerichtlich angefo...
Wien (APA) - Der Vertretungsanspruch der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) für alle Muslime wird nun gerichtlich angefochten: Eine Gruppierung der Schiiten sieht sich durch die öffentlich anerkannte Institution nicht vertreten und klagt nun beim Bezirksgericht Wien-Josefstadt auf Unterlassung. Als Zeugen will man unter anderem Kultusminister Josef Ostermayer (SPÖ) geladen sehen.
„Die Islamische Glaubensgemeinschaft ist die staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der Anhänger des Islam, die in der Republik Österreich ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben“, heißt es in der Verfassung der IGGiÖ. Die „Islamische - Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (SCHIA) sieht dies allerdings nicht so, wie aus der Klage hervorgeht. Die IGGiÖ würde sich gegenüber der Öffentlichkeit „irreführend“ als Vertreterin aller Muslime bezeichnen, weswegen die SCHIA nun auf Unterlassung klagt.
„Wir haben nie gesagt, dass wir alle Muslime vertreten“, reagierte IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac gegenüber der APA gelassen auf die Klage. Allerdings habe man Mitglieder aller Richtungen des Islam. Er soll, geht es nach den Klägern, nicht als Zeuge vor Gericht erscheinen. Neben Ostermayer und Beamten des Kultusministeriums allerdings auch die Regierungsmitglieder Sebastian Kurz (ÖVP), der für Integrationsfragen zuständig ist, sowie Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ).
Die IGGiÖ hat immer wieder mit ihrem Vertretungsanspruch zu kämpfen. Erst vor einem Jahr wurden die Aleviten in Österreich, die auch den Schiiten zuzuordnen sind, als eigene Glaubensgesellschaft durch das Kultusamt anerkannt. Auch diese würden laut Klage durch den angeblichen Alleinvertretungsanspruch der IGGiÖ diskriminiert. Auch andere kleine Gruppierungen prangern immer wieder die Stellung der Glaubensgemeinschaft an und versuchen gerichtliche Schritte dagegen.