Neue Liquiditätsregeln für Schweizer Banken ab 2015

Bern (APA/sda) - Schweizer Banken müssen ab 2015 neu eine Quote für kurzfristige Liquidität erfüllen. Der schweizerische Bundesrat hat am Mi...

Bern (APA/sda) - Schweizer Banken müssen ab 2015 neu eine Quote für kurzfristige Liquidität erfüllen. Der schweizerische Bundesrat hat am Mittwoch die Liquiditätsverordnung revidiert. Damit werden die quantitativen Liquiditätsanforderungen nach internationalen Standards übernommen.

Die Liquiditätsverordnung verlangt von den Banken seit 2012 eine angemessene Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken. Damit wurde aber erst ein Teil der internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht ins Schweizer Recht überführt.

In einem zweiten Schritt werden nun die Standards übernommen, die der Ausschuss im Jänner 2013 festgelegt hat, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte.

Ziel ist es, dass Banken schwerwiegende Liquiditätskrisen besser bewältigen können. Mit den neuen Regeln sollen sie einem Liquiditätsstresstest mindestens 30 Tagen Stand halten können. Dass Stressszenario geht unter anderem davon aus, dass Kundeneinlagen abgezogen werden und der Bank die Refinanzierung am Kapitalmarkt erschwert wird.

Eine Bank erfüllt die Anforderung, wenn der Bestand an qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiva (HQLA) gleich groß wie oder größer als der Nettomittelabfluss ist. Aktiva gelten nur dann als HQLA, wenn die Bank diese im konkreten Fall ohne zeitliche Verzögerungen und ohne wesentliche Werteinbußen liquid machen kann.

In einer Übergangszeit von 2015 bis Ende 2018 muss die Anforderung noch nicht zu 100 Prozent erfüllt werden. Die übergangsweisen Zielgrößen gelten allerdings nicht für systemrelevante Banken.