Stiefvater getötet: Gutachter zerpflückten Angaben des Angeklagten 1
Linz/Perg (APA) - Im Prozess gegen einen 37-Jährigen, der im August 2013 in St. Thomas (Bezirk Perg) seinen Stiefvater mit einer Holzbank er...
Linz/Perg (APA) - Im Prozess gegen einen 37-Jährigen, der im August 2013 in St. Thomas (Bezirk Perg) seinen Stiefvater mit einer Holzbank erschlagen haben soll, haben am Donnerstag die Gutachter die Rechtfertigungen des Angeklagten regelrecht zerpflückt. Er schiebt die Tat auf einen Drogenrausch. „Ein psychotischer Zustand zum Tatzeitpunkt ist explizit auszuschließen“, sagte dazu die Gerichtspsychiaterin.
Der 37-Jährige soll im August des Vorjahres seinen 63-jährigen Stiefvater u.a. mit einem Gluteisen, einem Teil eines Türstocks und einer Nachttischlampe attackiert und anschließend mit einer massiven Holzbank totgeschlagen haben. Er ist geständig und rechtfertigt sich damit, dass ihn das Opfer jahrelang geschlagen und er im Drogenrausch gehandelt habe. Der Staatsanwalt vermutet das Hoferbe als Motiv.
Die psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Er sei zurechnungsfähig, aber höhergradig geistig abnorm. Es bestehe die Gefahr, dass er in Freiheit wieder Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten begehe.
„Mit den meisten Menschen, mit denen er engeren Kontakt hatte, schied er im Unfrieden“, so die Gutachterin. „Es zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben, dass andere schuld sind an dem, was er macht.“ Aktuell sei das immer der Vater. Der 37-Jährige habe auf dessen Zögern, ihm den Hof zu überschreiben, mit „massivster Kränkung und Aggression“ reagiert.
Es gebe keinen Hinweis auf einen zeitweiligen Realitätsverlust durch Crystal Meth. „Das gesamte Nachtatverhalten spricht dafür, dass er sehr präzise in der Realität verankert war.“ Er hatte u.a. Waschmittel auf die Blutflecken gestreut und für die Flucht eine Decke eingepackt.
Der Angeklagte neige auch zu hochdramatischen Inszenierungen, so die Psychiaterin. Sie hält es für möglich, dass diverse absurd anmutende Handlungen nach der Tat - z.B. das Aufmalen eines großen Kreuzes in der Einfahrt oder diverse Graffiti an den Wänden - damit erklärt werden könnten. Der 37-Jährige habe nicht gesagt, wieso er das gemacht habe.
Auch die Behauptung des 37-Jährigen, dass ihn der Stiefvater als Kind brutal misshandelt habe, ließ sich nicht beweisen. Zeugen hatten nichts Derartiges bemerkt und beschrieben den 63-Jährigen als umgänglichen Menschen. Der Angeklagte selbst hatte in früheren Gerichtsverfahren sogar von einer „wunderschönen Kindheit“ gesprochen.
Der Gerichtsmediziner stützte die Rechtfertigung des Beschuldigten ebenfalls nicht. Dieser hatte gesagt, er habe zwar schon länger Crystal Meth genommen, in den drei Wochen vor der Tat aber wesentlich mehr. Eine Haarprobe gab keinerlei Hinweise auf eine Intensivierung des Konsums. Der Drogenrausch, in dem sich der Angeklagte befunden haben will, sei zwar nicht 100-prozentig auszuschließen, könne aber „eher nicht“ mit der Laboruntersuchung in Einklang gebracht werden.
Ein Urteil könnte noch am Donnerstag gesprochen werden.