Staatsanwälte-Tagung: Auch Verfahrenseinstellungen gehören erläutert

Walchsee/Wien (APA) - Zum Abschluss des 23. Forums der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Walchsee ist am Donnerstag das Thema „Staatsan...

Walchsee/Wien (APA) - Zum Abschluss des 23. Forums der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Walchsee ist am Donnerstag das Thema „Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit“ behandelt worden. Die Sprecherin der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA), Carmen Prior, skizzierte dabei die Aufgaben einer Medienstelle.

Ein Mediensprecher habe grundsätzlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens das Interesse der Öffentlichkeit zu befriedigen und Entscheidungen der Behörde auf eine sachliche und verständliche Weise zu erklären, betonte Prior. Vor allem „Enderledigungen“ - Anklageerhebungen oder Verfahrenseinstellungen - seien entsprechend zu erläutern.

In Bezug auf Einstellungen ortete die WKStA-Sprecherin durchaus Defizite. Dass seit einiger Zeit Verfahrenseinstellungen im Internet veröffentlicht werden können, werde „leider erst sehr wenig“ genutzt, bemerkte Prior. Dabei sei es wichtig, Einstellungen zu begründen, „damit in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, da hat sich‘s jemand gerichtet“.

Beim PR-Berater Alfred Autischer, der in einigen Aufsehen erregenden Verfahren Beschuldigten zur Seite stand, rannte Prior damit offene Türen ein. Autischer präsentierte statistisches Zahlenmaterial, demzufolge bei Berichten über mutmaßliche Straftaten und damit verbundene Verdächtige die Bemerkung „Es gilt die Unschuldsvermutung“ bei 42 Prozent der Medienkonsumenten die Überzeugung auslöst, der oder die Betreffende sei in Wahrheit schuldig. Wenn ein unter Verdacht einer strafbaren Handlung Geratener medial reagiere und das ihm unterstellte Vergehen oder Verbrechen leugne oder dementiere, würden ihn 60 Prozent für schuldig halten. Wer gar keine Stellungnahme abgibt, werde gar von 75 Prozent für schuldig befunden, so Autischer.

Der Berater appellierte daher an die Staatsanwaltschaften, verstärkt die Möglichkeit zu nutzen, ihre Einstellungsbeschlüsse im Internet zu publizieren und damit öffentlich einsehbar zu machen. Zu Unrecht an den medialen Pranger gestellte Beschuldigte kämen damit zumindest in den Genuss eines Ausgleichs für den erlittenen „Reputationsschaden“, sagte Autischer.

WKStA-Sprecherin Prior machte außerdem darauf aufmerksam, dass mit der StPO-Novelle, die bereits den Justizausschuss passiert hat, die Medienarbeit „Aufgabe der Staatsanwaltschaft“ und nicht allein der Medienstelle sei. Sie ersuchte daher ihre Kollegen, von sich aus aktuelle Informationen über im Medienfokus stehende Ermittlungen an die Behördensprecher weiterzuleiten, damit diese sich auf mediale Anfragen vorbereiten könnten. Unterstützung forderte Prior auch von den Behördenleitern an. Diese hätten ihren Sprechern die nötigen zeitlichen Ressourcen einzuräumen. Erich Mayer, ihr Vorgänger als WKStA-Sprecher, habe mit der Presse bis zu 120 Telefonkontakte pro Tag zu bewältigen gehabt. Eine Ermittlungstätigkeit in größeren Verfahren sei da nicht mehr möglich, so Prior.

Dass die Justiz bei der Auswahl ihrer Behördensprecher grundsätzlich ein gewisses Fingerspitzengefühl an den Tag legen sollte, wünschte sich die Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, Birgitt Breinbauer: „Es gibt im Bereich der Medienarbeit Begabungen, die genützt werden sollten.“ Die „Beeinflussung der Meinungsbildung in der Öffentlichkeit“ gehöre jedenfalls nicht zu den Aufgaben einer Staatsanwaltschaft. Deren Sprecher hätten „keine Wertungen und Vermutungen“ vorzunehmen und auch nicht „darzustellen, wie sehr sie von einem Verdacht überzeugt sind“, hielt Breinbauer fest.