Innenpolitik

„Den Menschen Sicherheit am Ende des Lebens geben“

Obmann Christian Bachmann zeigt die Karte mit den fünfzig Gefallenen aus Kirchdorf, die im Ersten Weltkrieg zu beklagen waren.Foto: Hofer

Eine Enquete des Nationalrats widmet sich der Sterbehilfe. Vorsitzende Aubauer lehnt „Tötung auf Verlangen“ ab und setzt auf Palliativmedizin.

Von Wolfgang Sablatnig

Wien –Der Nationalrat holt sich ein Tabuthema ins Haus. Unter dem Titel „Würde am Ende des Lebens“ soll eine „Enquetekommission“ im Herbst den Umgang mit todgeweihten Menschen diskutieren – von der Frage der medizinischen und sozialen Versorgung bis hin zur Sterbehilfe. Vorsitzende der Kommission ist die ÖVP-Abgeordnete Gertrude Aubauer. „Ziel ist, das Thema Tod und Sterben aus dem Tabueck herauszuholen“, sagte sie zur TT.

Ausgangspunkt für die Einsetzung der Kommission war die ÖVP-Forderung, das Verbot der Sterbehilfe in der Verfassung zu verankern. „Wir werden darüber diskutieren, wie das Verbot der Tötung auf Verlangen am besten abzusichern ist“, meint dazu Aubauer. Wobei: Das Wort „Sterbehilfe“ lehne sie als „verniedlichend“ ab: „Das ist Tötung auf Verlangen. Und das ist strafbar.“

Eine Mehrheit für die Verankerung des Sterbehilfe-Verbots in der Verfassung zeichnet sich freilich nicht ab. Neben Verfassungsexperten ist auch der Koalitionspartner SPÖ skeptisch. Justizsprecher Hannes Jarolim, Stellvertreter Aubauers in der Enquetekommission, hat eine derartige Verankerung in der Vergangenheit gar als „absolut inakzeptabel und völlig absurd“ bezeichnet.

Aubauer betont denn auch, dass sich die Kommission nicht auf die rechtlichen Fragen beschränken soll. „Wir wollen den Menschen am Ende des Lebens Sicherheit geben. Niemand soll leiden müssen“, meint sie. Dazu gehöre die Frage nach ausreichender Palliativ- und Hospizversorgung. Dazu gehöre aber auch die Frage der Patientenverfügung, die es Menschen ermöglicht, verbindliche Vorgaben dafür zu machen, wann die Ärzte lebenserhaltende Maschinen abstellen und Medikamente absetzen sollen.

Die Patientenverfügung etwa ist seit 2006 möglich. In den ersten sieben Jahren haben nach Angaben des Justizministeriums aber gerade einmal 12.000 Personen davon Gebrauch gemacht. Aubauer vermutet, dass die Information über dieses Thema bisher einfach nicht ausreichend gewesen sei.

Großen Bedarf sieht die Abgeordnete auch bei der Hospiz- bzw. Palliativversorgung. Wie viele Plätze fehlen, wisse sie nicht. Ausreichend seien sie jedenfalls nicht, betont sie: „Wartelisten auf einen Hospizplatz für jemanden, der keine Zeit mehr hat zu warten? Das kann nicht sein.“

Aubauer will mit diesen Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, dass sich für Betroffene die Frage nach Sterbehilfe gar nicht mehr stellt.

Ein Ergebnis der Enquetekommission mit Empfehlungen an den Nationalrat ist Anfang nächsten Jahres zu erwarten. Die Abgeordneten wollen sowohl Experten als auch Bürgerinnen und Bürger in ihre Arbeit einbinden.