Vorratsdatenspeicherung: Bures begrüßt „deutliche“ Entscheidung

Wien (APA) - Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) begrüßte am Freitag die deutliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Vorra...

Wien (APA) - Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) begrüßte am Freitag die deutliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung. Damit sei klar, dass die österreichischen Regelungen nicht im Einklang mit den Grundrechten stehen. Ob eine Nachfolgeregelung nötig ist, müssten Innen- und Justizressort entscheiden; die Vorratsdatenspeicherung „in dieser Form ist jedenfalls vom Tisch“.

Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April und dem jetzigen des VfGH sei klar, dass die Vorratsdatenspeicherung kein geeignetes Mittel für die Kriminalitätsbekämpfung ist. Diese sei freilich, ebenso wie der Schutz des Grundrechtes auf Privat- und Familienleben, eine zentrale Aufgabe des Staates. Wenn dafür neue Instrumente nötig seien, müssten Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter (beide ÖVP) diese entwickeln.

Bures war schon beim Beschluss der österreichischen Regelung - obwohl dies die Minimalvariante gewesen sei - „keine glühende Verfechterin“. Sie sieht ihre Skepsis durch die Gerichts-Entscheidungen bestätigt. Aber die jetzt aufgehobene Regelung sei damals - beim Beschluss im April 2011 - nötig gewesen, um drohende Strafzahlungen an die EU wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie abzuwehren.

Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim begrüßte die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung: „Auch der VfGH hat damit - wie schon der EuGH davor - die Bedenken der SPÖ bestätigt, dass die EU-Richtlinie weit überzogene Maßnahmen vorgesehen hat, die innerstaatlich umgesetzt werden mussten.“

~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at

http://www.spoe.at ~ APA233 2014-06-27/12:03