Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist Geschichte
Wien (APA) - Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist Geschichte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag alle Regelungen zur ...
Wien (APA) - Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist Geschichte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag alle Regelungen zur umstrittenen Maßnahme mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gesetze verletzten den Datenschutz, seien überzogen und grundrechtswidrig, lautete die Begründung. Opposition und Interessensvertreter jubelten, Innen- und Justizministerium suchen nach einer Nachfolgelösung.
Laut VfGH widersprechen die Passagen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) muss die Entscheidung sofort im Bundesgesetzblatt veröffentlichen, eine Reparaturfrist gibt es nicht.
Die Verfassungsrichter sehen in der Vorratsdatenspeicherung - es handelt sich um die Umsetzung einer vom Europäischen Gerichtshof bereits aufgehobenen EU-Richtlinie - einen „gravierenden Eingriff in die Grundrechte“. Recht bekommen hatten zwei Privatpersonen, die auch die Prozesskosten von der Republik ersetzt bekommen müssen. Eine ähnliche Beschwerde der Kärntner Landesregierung wurde hingegen vom VfGH zurückgewiesen, da diese nicht ausreichend formuliert war.
Kritik durch den VfGH gab es in mehreren Punkten: So sei „nahezu die gesamte Bevölkerung“ von den Maßnahmen betroffen, die entsprechenden Verbrechen, die man damit verfolgen wollte, zu weit gefasst. Auch ein Datenschutzbeauftragter reiche nicht, richterliche Beschlüsse seien für derartige Ermittlungsmethoden zwingend notwendig. Und auch Sanktionen gegen möglichen Missbrauch seien bei der Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen gewesen.
Die betroffenen Ressorts reagierten unterschiedlich: Im Infrastrukturministerium begrüßte man die Entscheidung. Innen- und Justizministerium hingegen akzeptieren zwar den Spruch der Höchstrichter, wollen nun aber nach neuen Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung suchen. So wurde die Möglichkeit des bereits in Deutschland diskutierten „Quick Freeze-Verfahrens“ ins Rennen gebracht, der gezielten Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten eines begrenzten Nutzerkreises bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes.
Freude kam in erster Linie bei diversen Interessensvertretern auf. Rechtsanwälte, Wirtschaftskammer, Internetbetreiber und Journalisten begrüßten die Entscheidung einhellig. Auch die Opposition äußerte sich geschlossen positiv zur Entscheidung des VfGH.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA427 2014-06-27/14:56