Versicherungen: Auch Beamte sollen zu BKV wechseln können

Wien (APA) - Über 55-jährige Erwerbstätige, die Anspruch auf eine Betriebspension haben, können auch heuer wieder bis 31. Oktober einen Umst...

Wien (APA) - Über 55-jährige Erwerbstätige, die Anspruch auf eine Betriebspension haben, können auch heuer wieder bis 31. Oktober einen Umstieg von einer Pensionskasse zu einer Betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) anmelden, erinnert der Versicherungsverband. Generell spricht sich die Branche für eine Ausweitung des Personenkreises für einen solchen Wechsel auch auf Beamte und Vertragsbedienstete aus.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass Beamte und Vertragsbedienstete nur in eine Pensionskasse eintreten können, aber keine Wahlmöglichkeiten für einen Umstieg in eine Betriebliche Kollektivversicherung hätten, sagte Manfred Rapf, Sprecher der Sparte Lebensversicherung und Vorstandsmitglied der s Versicherung, zur APA.

Aktuell haben in Österreich rund 22.000 Beschäftigte einen BKV-Vertrag, rund 762.000 Erwerbstätige sind in einer Pensionskasse, so der Versicherungsverband (VVO) heute, Montag, in einer Pressemitteilung. Rund 1.800 Betriebe hätten eine BKV-Vertrag zugunsten ihrer Mitarbeiter abgeschlossen. Rund 40 Prozent der Verträge entfielen auf Wien (25 Prozent) und Niederösterreich (15 Prozent), 38 Prozent auf die westlichen Bundesländer, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Tirol sowie 20 Prozent auf die Steiermark und Kärnten. Schlusslicht sei das Burgenland mit 2 Prozent. Das verwaltete Vermögen stieg im ersten Quartal um 17,6 Prozent auf rund 757 Mio. Euro.

Rapf ortet heuer ein vermehrtes Interesse für die BKV. Zudem schlügen sich jene Pensionisten, die im Vorjahr einmalig umsteigen konnten, heuer in den Zahlen nieder. Innerhalb der kommenden fünf Jahre könnte es zu mehr als einer Verdopplung kommen. Bei der privaten Altersvorsorge ortet Rapf heuer zumindest für sein Haus ein deutliches Anspringen der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge mit Zuwächsen von bisher rund 50 Prozent.

Aktiv Beschäftigte über 55 Jahre können derzeit jährlich von einer Pensionskasse in eine BKV umsteigen. Der Übertrittswunsch muss dem Arbeitgeber bis 31. Oktober bekanntgegeben werden, damit der Wechsel mit 1. Jänner 2015 erfolgen kann, so der VVO. Voraussetzung dafür sei die Schaffung einer entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlage (Betriebsvereinbarung) durch den Arbeitgeber. In Unternehmen ohne Betriebsrat können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einzelvereinbarungen treffen. Die BKV gibt es seit 2005 als Garantieprodukt in der Lebensversicherung.